Läuft befristeter Arbeitsvertrag bei Schwangerschaft einfach aus?

29. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
katischlue
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Läuft befristeter Arbeitsvertrag bei Schwangerschaft einfach aus?

Hallo,

ich habe 2 Fragen: ich habe vor Kurzem von meinem Arbeitgeber eine Vertragsverlängerung bis zum 31.12.2007 erhalten. Nun habe ich erfahren, dass ich schwanger bin, ab Anfang Juni beginnt der Mutterschutz.
Nun meine 1. Frage: kann ich nach Mutterschutz- und Elternzeit für die restliche Zeit der Befristung dann wieder zurückkommen (auch nach beispielsweise 2 Jahren?) oder habe ich Pech gehabt und am 31.12.2007 läuft der Vertrag dann einfach aus?
2. Frage: erhalte ich wie jede andere beschäftigte Frau dann ganz normal Mutterschutz- und Elterngeld?

Wäre toll wenn mir jemand diese Fragen beantworten könnte.

Vielen Dank im Voraus!
Kati

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, der befristete Vertrag läuft einfach aus. Das Arbeitsverhältnis geht also nur bis zum 31.12.2007. Das Arbeitsverhältnis wird auch nicht 'unterbrochen' und z.B. nach einer Elternzeit fortgesetzt.

Mutterschaftsgeld? Ist - glaub - ich im Mutterschutzgesetz geregelt.

Elterngeld? Hab mich damit noch nicht beschäftigt, aber das entsprechende (neue) Gesetz wird sicher irgendwo einsehbar sein.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

Richtig - und der Arbeitgeber muss nicht mal begründen, warum der befristete Vertrag ausläuft. Er wird es wohl nicht mal laut zu Ihnen sagen. Sie sind dann eben einfach unwirtschaftlich und er wird sie nicht mit einem unbefristeten Vertrag "durchfüttern". Es ist brutal, aber wahr. Auch deswegen stirbt Deutschland irgendwann aus.

Verlangen Sie wenigstens ein gerechtes Arbeitszeugnis von ihm.

Viel Glück !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Da Du während des Mutterschutzes noch beschäftigt bist, hast Du natürlich Anspruch auf das Mutterschutzgeld.

Das Elterngeld richtet sich nach dem Einkommen in den letzten 12 Monaten vor der Geburt. Auch darauf hast Du Anspruch.

Der Arbeitsvertrag läuft aber wie vereinbart am 31.12.2007 aus. Du hast also nach dem Ende der Elternzeit keinen Anspruch auf Wiedereinstellung, auch nicht für den Restzeitraum, den Du nicht mehr gearbeitet hast.

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