Längere Wartezeit auf Urlaub trotz abgelaufener Probezeit!?

18. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest123-953
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 2x hilfreich)
Längere Wartezeit auf Urlaub trotz abgelaufener Probezeit!?

--- editiert vom Admin

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Da der Urlaub immer auch vom AG genehmigt werden muss, stellt sich die Frage danach nicht, ob der AN Urlaub 'nehmen darf'. Der Urlaub ist nicht einfach etwas, was man (sich) nimmt.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

vielleicht ist es auch schlicht ein fehler im vertrag?
ich würde wohl mit dem burlg argumentieren, dass urlaubsanspruch nach 6 monaten entsteht - und das kann wohl nicht vertraglich ausgeschlossen werden, weil und insofern das burlg mindestansprüche formuliert.
rückfrage und erörterung mit dem chef - oder wer immer den vertrag ausgestellt hat - scheint mir nicht aussichtslos.

4x Hilfreiche Antwort

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