Kur bewilligt, hat der Arbeitgeber dieses Recht?

14. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
sgoecki
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kur bewilligt, hat der Arbeitgeber dieses Recht?

Hallo!

Ich habe eine Kur bewilligt bekommen. Der Beginn währe im Mai, allerdings hätte ich die Möglichkeit zu diesem Zeitpunkt eine neue Stelle zu beginnen. Die Kurklinik bietet auch die Möglichkeit die Kur früher anzutreten, indem ich auf einer Abrufliste stehe. das heißt, ich könnte sie kurzfristig antreten. Allerdings hat mein jetztiger Arbeitgeber was dagegen! Meine Frage, hat er die Möglichkeit die Kur zu verhindern, wenn ich diese auf Abruf antreten will?
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen!

Viele Grüße
sgoecke

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@sgoecki

ich nehme an, es handelt sich um eine reha die die gkv bezahlt?
wenn es so ist, muss der ag die zeit wie arb.unfähigkeit sogar weiter das gehalt(lohnfortz.6 wo) zahlen. verhindern kann und darf er die reha nicht. eine reha kann auch sehr schnell angetreten werden, da kann er dir nix.

http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/entgeltfortzg.htm


sunbee


-- Editiert von sunbee1 am 14.01.2008 20:30:06

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