Hallo,
seit einiger Zeit arbeite ich im Homeoffice, damit verbunden haben sich auch einige meiner Aufgaben geändert. Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 40-Std. Woche. Leider kommt es gelegentlich vor, dass meine Aufgaben in weniger als 8 Std. erledigt sind. Neuerdings soll ich meine tägliche Arbeitszeit dokumentieren. Wenn ich nun an einigen Tagen weniger als 8 Std. für meine Arbeit brauche, kann der Arbeitgeber Lohnkürzungen oder ähnliches durchführen? Kann ich mich dagegen wehren, meinen Arbeitsablauf zu dokumentieren?
Für Hilfe bin ich sehr dankbar!
Gruss
pcok
Kürzungen vom Arbeitgeber weil das Arbeitauskommen nicht für 8 Std. reicht.
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Laut Vertrag ist dein AG verpflichtet dich für 40 Std. zu beschäftigen, du musst ihm andererseits 40 Std. zur Verfügung stehen. Es kann dir also kein Entgelt streichen.
Der Arbeitgeber kann von dir sehr wohl verlangen, dass du deine Tätigkeiten und die Arbeitszeiten dokumentierst. Für den Fall, dass du erheblich weniger arbeitest, kann der Arbeitgeber es wiederum auch mit einer Änderungskündigung versuchen.
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Der Arbeitgeber muss ja gegebenenfalls auch gegenüber seinem Auftraggeber dokumentieren, was da mit welchem Zeitaufwand erbracht wird. Und auch ohne Home-Office benötigt der Arbeitgeber doch einen Nachweis darüber, was wann wie erbracht wurde. Z.B. auch, um eine vernünftige Personalplanung durchzuziehen. Nur, an Deinem Gehalt darf sich dadurch nichts ändern. Es kann aber sein, dass Du dann wirklich 8 Stunden arbeiten musst.
wirdwerden
Zitatkann der Arbeitgeber Lohnkürzungen oder ähnliches durchführen? :
Er könnte dafür sorgen, das man besser ausgelastet ist.
Wenn es ein Arbeitszeitkonto gibt, könnte es zu Minusstunden kommen.
ZitatKann ich mich dagegen wehren, meinen Arbeitsablauf zu dokumentieren? :
Klar.
Dann sollte man aber sicherheitshalber schon mal einen neuen Job in Aussicht haben.
Denn wenn man die Dokumentation seiner Arbeitzeit rechtswidrig verweigert, wäre der übliche Ablauf erst Abmahnung und dann Kündigung.
Als erstes sollte man mal schauen, was zum Thema "Arbeitszeit" in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
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