Hallo,
hätte da mal ne Frage:
Ist der AN in der Zeit wenn die Kündigungsschutzklage gestellt wurde bis zum Gütetermin von der Arbeit freigestellt?
Werden eventuelle Urlaubstage mit der Freistellung verrechnet?
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Kündigungsschutzklage - bis zum Gütetermin von der Arbeit freigestellt?
12. März 2011
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Frage vom 12. März 2011 | 15:10
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsschutzklage - bis zum Gütetermin von der Arbeit freigestellt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 12. März 2011 | 15:37
Von
Status: Student (2719 Beiträge, 1181x hilfreich)
Du musst deine Arbeitskraft anbieten, dann ist es das Problem deiner Firma.
Verlierst du gibts nichts, gewinnst du wurdest du ja nie gekündigt.
Ich würde mich auch Arbeitslos melden, falls du verlierst
Uwe
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