Kündigungssache öffentlicher Dienst

1. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
WaltraudWeber
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungssache öffentlicher Dienst

Zum Fall:
Mir (Verwaltungsangestellte öffentl. Dienst) wurde im April 2007 durch meinen Dienstherrn gekündigt. Kündigungsschutzklage erhoben; Kammertermin am 20.11.2007; Prozess gewonnen.
Direkt nach der Verhandlung meinte der Vertreter der Gegenseite (Personalleiter) zu mir, ich soll am besten erstmal Urlaub nehmen bis Ende des Jahres.
Noch am Verhandlungstag schriftlich Weiterbeschäftigung und Nachzahlung Gehalt eingefordert und Urlaubsantrag bis 31.12.2007 gestellt.
Nach rund 1, 2 Wochen Rückantwort des Dienstherrn: Urlaub genehmigt, Gehaltsnachzahlung und lfd. Gehalt kämen sofort nach Rechtskraft des Urteils. Mit gleicher Post wurde mir die Prozesshandakte der gegenseite überlassen; eindeutiges Indiz dafür, dass die Gegenseite NICHT in Berufung gehen will und wird!

Zwischenzeitlich Verlängerung des Urlaubes bis 4.1.2008 beantragt u. genehmigt.

Jetzt frage ich mich natürlich: kann der Dienstherr auf der einen Seite argumentieren "Gehalt erst nach Rechtskraft Urteil", aber gleichzeitig mir Urlaubstage abziehen und mich ab dem 7.1.2008 zu einem 1-Wochen-Seminar schicken (also arbeiten lassen so gesehen), obwohl das zur Gehaltsabrechnung geforderte Urteil noch garnicht da ist?

Ich weiss nicht, ob ich mich jetzt verständlich genug ausgedrückt habe, aber mir kommt das alles irgendwie so ungerecht vor! Den Urlaub zieht man mir sofort ab und ganz selbstverständlich erwartet man von mir, dass ich ab dem 7.1.2008 arbeite, mein Gehalt will man aber erst zahlen, wenn Urteil rechtskräftig ... das ist doch nicht fair!

Vor allem: das Arbeitsamt will natürlich auch so schnell wie möglich seine Zahlung einstellen mit der plausiblen Begründung, dass ich ja nicht mehr arbeitslos bin und logischerweise dadurch, dass ich ab 7.1. arbeiten gehen muss, dem Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung stehe. Allerdings musste der Sachbearbeiter Arbeitsamt auch zugeben, dass er die Handlungsweise meiner Dienststelle nicht gerecht findet; ein vergleichbarer Fall sei ihm auch in seiner jahrelangen Dienstzeit noch nicht untergekommen.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Andreas.Hauser
Status:
Lehrling
(1229 Beiträge, 131x hilfreich)

Seien Sie doch froh, der Resturlaub 2007 mußten Sie nehmen, wenn die Gegenseite keine berufung einlegt, dann ist doch das Urteil innerhalb eines Monats rechtskräftig (müßte schon sein), dann sollte doch wenigstens ein Abschlag gezahlt werden. Spätestens februar Rest. Verzugszinsen BZS+5 nicht vergessen aus bruttolohn.

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#2
 Von 
WaltraudWeber
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

@ Andreas.Hauser
Ich danke Ihnen für die schnelle Antwort!
Zum Urlaubsanspruch: bei uns gilt die Regelung, den Urlaub des Vorjahres bis spätestens 30. Sept. des lfd. Jahres verbraucht haben zu müssen. Ich bin also nicht gezwungen, den Jahresurlaub in 2007 aufzubrauchen!

Zur Rechtskraft des Urteiles: es gibt ja noch garkein schriftliches Urteil bis jetzt - lediglich das Sitzungsprotokoll!

Von daher verstehe ich ja auch nicht, dass meine Dienststelle bei ihren Pflichten (Gehaltszahlung) auf Rechtskraft des Urteils pocht, aber bei meinen Pflichten (Urlaubstage opfern, arbeiten kommen) eben nicht erst auf die Rechtskraft pocht!!!

Dann noch eine dumme Frage von mir:
Was meinen Sie mit "Verzugszinsen BZS+5" ?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Was meinen Sie mit Verzugszinsen BZS+5?


Übersetzt: Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte. Siehe http://www.basiszinssatz.de/zinsrechner/

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Und daran denken, dass das Arbeitsamt sein Geld zurückhaben will.

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#5
 Von 
WaltraudWeber
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

@ venotis
Vielen lieben Dank für die Übersetzung! :)

@ sika0304
Ich weiss; Ersatzanspruch wurde ja schon im lfd. Kündigungsschutzklageverfahren erhoben.

Ich frage mich allerdings immer noch, ob diese Ungleichbehandlung meiner Rechte und Pflichten durch den Dienstherrn (also Gehalt/-snachzahlung erst nach Rechtskraft des noch nicht existenten/geschriebenen ArbG-Urteiles, aber Arbeitskraft/Urlaubstage jetzt und sofort zur Verfügung stellen müssen unabhängig vom Urteil) so in Ordnung ist; meinem Gerechtigkeitsempfinden nach nämlich nicht! Wäre sehr lieb, wenn mir hier dazu jemand etwas sagen könnte; schonmal vielen lieben Dank im voraus!

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