Kündigungsfristen - zählt die Zeit der gesamten Betriebszugehörigkeit oder des letzten Vertrages?

19. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Frank Zappa
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen - zählt die Zeit der gesamten Betriebszugehörigkeit oder des letzten Vertrages?

Hallo,

ich habe vorab erfahren, dass mir zum Monatsende gekündigt werden soll, mit 4 Wochen Frist zum Monatsende. So steht es auch im Vertrag von 2004.
Ich habe 1998 bei der Firma als Angestellter angefangen mit ein Kündignsfrist von 6 Wochen zum Ouartalsende.
Im Jahr 2000 wurde ich Geschäftsführer und Gesellschafter bis März 2004. Danach bin ich wieder ins Angestelltenverhältnis zurück allerdings mit
Einzelprokura. Der neue 2004er-Vertrag beinhaltet nun die 4 Wochen zum Monatsende Kündigungsklausel.
Meine Frage wäre nun, zählt als Kündigungsfrist die Zeit der gesamten Betriebszugehörigkeit seit 1998 oder zählt die des letzten Vertrages aus 2004?

Vorab schonmal danke für Antworten



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"Frank Zappa"

-- Editiert von Frank Zappa am 19.09.2007 13:26:44

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Buhsa
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hm, also meines Wissens ist die Betrieszugehörigkeit nicht von Belang, wenn im Vertrag spezielle Kündigungsfristen vereinbart sind (in diesem Fall halt die 4 Wochen). Ansonsten gelten ja die gesetzlichen KF, bei denen die Jahre im Betrieb zählen. Aber wenn explizit KFs vereinbart sind für beide Seiten, dann sollten diese auch gelten. Es könnten ja z.B. auch 4 Wochen zum Quartalsende o.ä. sein. Dies würde den AG schützen, wenn der AN kündigen will bzw. umgedreht den AN schützen bei Kündigung durch AG. So war's bei meinem Freund der Fall. Der AG hat es angeboten und die KFs gilt für beide Seiten. In Deinem Fall ist es halt nicht so positiv...

-- Editiert von Buhsa am 19.09.2007 22:29:06

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