Hallo,
ich möchte meinen Arbeitgeber wechseln. Es besteht kein Arbeitsvertrag zwischen meinen Arbeitgeber und mir, so war ich der Meinung, dass die gesetzl. Kündigungsfristen §622BGB von vier Wochen zum fünfzehnten, oder zum Monatsende gelten. Eine Kollegin hatte vor kurzem auch mit einer Frist von vier Wochen gekündigt.
Meinem zukünftigen Arbeitgeber habe ich versichert, wenn ich am 15.03. kündige, am 16.04. anfangen könnte. Heute habe ich im Manteltarifvertrag festgestellt, dass die Kündigungsfrist sechs wochen zum Monatsende beträgt und keine vier. Was für möglichkeiten habe ich, um am 16.04. doch noch an meiner neuen Arbeitsstelle antreten zu können. Wäre ein Antrag auf unbezahlten Urlaub die letzten zwei Wochen zum Monatsende möglich, falls ich die frist von sechs wochen einhalten müsste?
Auf eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Kündigungsfristen wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt?
28. Februar 2004
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Frage vom 28. Februar 2004 | 01:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt?
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#1
Antwort vom 29. Februar 2004 | 17:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47505 Beiträge, 16808x hilfreich)
Es besteht mit Sicherheit ein Arbeitsvertrag, wenn auch nur mündlich. Wenn jemand für einen Arbeitgeber arbeitet und Geld dafür bekommt, besteht automatisch ein Arbeitsvertrag.
Ob der Manteltarifvertrag gilt, hängt davon ab, ob Du in der Gewerkschaft bist und ob Dein Arbeitgeber im Arbeitgebervarband ist.
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