Hallo, ich habe mal eine Frage,
am 22.09. erfahre ich, ob ich einen neuen Job am 1.10. oder 22.10. anfangen kann. Ich bin zur Zeit noch beschäftigt in einem anderen Unternehmen, habe auch noch 21 Tage Urlaub.
Wenn das Arbeitsverhältnis, das neue nun am 1.10. schon beginnen soll, kann ich dann zum 15.10. kündigen und meinen Resturlaub anteilig nehmen, so dass ich ohne weiteres am 1.10. anfangen kann?
Bin in der jetzigen Firma knapp 3 Jahre.
Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, dass ich nicht 4 Wochen Frist einhalten muss oder nicht?
Andererseits, wenn ich zum 31.10. kündige, und 21 Tage Urlaub hätte, muss der 31.10. noch als Urlaubstag gerechnet werden? Denn sonst würde es ja durch den 3.10.(Feiertag) wieder hinhauen oder?
Für schnelle Hilfe bin ich sehr dankbar
Achso, einen schriftlichen Arbeitsvertrag habe ich in den 3 Jahren nicht erhalten!
-- Editiert von SusieCue am 17.09.2007 14:46:52
Kündigungsfristen verkürzen?
17. September 2007
Thema abonnieren
Frage vom 17. September 2007 | 14:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen verkürzen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 17. September 2007 | 18:38
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
.. aufhebungsvertrag heißt die zauberformel. ansonsten könnte dein ag auch auf die fristeinhaltung verzichten - läuft auf dasselbe hinaus.
#2
Antwort vom 18. September 2007 | 08:04
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kannst du mir auch sagen, wie so ein Aufhebungsvertrag auszusehen hat? Was muss dabei beachtet werden? Muss der dann nicht vom Chef gemacht werden oder kann ich sowas als AN auch machen?
Und jetzt?
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