Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich meiner Kündigungsfrist.
Ich arbeite derzeit an einer Universität als Doktorand. Dabei wurde meinem Stipendienvertrag im Januar aufgelöst und ich werde mittlerweile für dieselbe Stelle über zwei Verträge bezahlt:
Vertrag 1: HIWI (85 Stunden)
Vetrag 2: 15% E13 Stufe2 TVöD-L (befristet vom 15.1.18 bis 31.12.21)
Nun bin ich mit der Situation an meinem Arbeitsplatz aus mehreren Günden unzufrieden und möchte schnellstmöglich kündigen und bei einem neuen Unternehmen anfangen.
Dabei gilt für den HIWI eine 4 Wochen Kündigungsfrist und für die 15% E13 Stelle 6 Wochen zum Quartalsende.
Kann mir jemand sagen, welche Frist nun gilt und wie schnell ich aus meinem Vertrag herauskomme?
Viele Grüße
Belli
Kündigungsfrist zwei Arbeitsverträge
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Erster Ansprechpartner hier dürfte der Personalrat sein. So ein Konstrukt mit 2 Verträgen für einen Arbeitsplatz ist sowieso schon rechtlich kaum haltbar, ich gehe davon aus, dass Sie den Vertrag mit einer 4-Wochen-Frist kündigen können.
Vielen Dank für die schnelle Antwort
Das ist wohl auch meine Vermutung. Ich werde mich dann die Tage mal an den Personalrat wenden.
Sobald ich dort genauere Auskunft erhalten habe, kann ich hier gerne noch einmal Feedback geben, ob du mit deiner Antwort richtig lagst.
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Wenn der AG da Probleme macht, können Sie ihm ja anbieten, mit 15% zwei Wochen länger zu arbeiten. Da wird der AG dann auch merken, dass das wohl ziemlich dumm ist......
Hallo altona01,
leider bin ich nach meinem Gespräch mit dem Personalrat auch nicht sonderlich schlauer - scheinbar ist das ein Sonderfall, den es so noch nicht gibt/gab. Dort haben sie mich wiederum an die Personalabteilung verwiesen.
Allerdings habe ich schon vorher mit der Personalabteilung Rücksprache gehalten - dort konnte man mir auch keine Auskunft geben, denn die beiden Verträge laufen wiederum über verschiedene Personalabteilungen (die HIWI-Abteilung und die Festangestellten-Abteilung). Demnach müsste man ja beide Veträge getrennt betrachten.
Im Paragraph 2 des TV-L ist folgendes vermerkt
Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
(1)Der Arbeitsvertrag wird schriftlich abgeschlossen.
(2)Mehrere Arbeitsverhältnisse zu demselben Arbeitgeber dürfen nur begründet werden, wenn die jeweils übertragenen Tätigkeiten nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen. Andernfalls gelten sie als ein Arbeitsverhältnis.
(3) Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Sie
können gesondert gekündigt werden, soweit dies einzelvertraglich vereinbart ist.
Laut Absatz2 wäre es ja nun eigentlich nicht erlaubt, zwei Verträge für das gleiche Projekt zu vergeben. Sehe ich das richtig?
Nun frage ich mich, nach welchem Arbeitsvertrag richte ich mich nun... Der, der mehr Arbeitszeit abdeckt?
Ich fühle mich nun etwas wie Asterix auf der Suche nach dem Passierschein a38....
Viele Grüße,
Belli91
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