Kündigungsfrist wurde mündlich mir anders von der GL zugesagt!

19. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
PPas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist wurde mündlich mir anders von der GL zugesagt!

Hallo liebes Forum,

ich bin durch Google auf dieses Forum gestoßen nachdem ich heute eine Sitzung bezüglich meiner Kündigung mit der Geschäftsleitung und meinem Vorgesetzten hatte. Folgender Sachverhalt:

Ich habe mich letzten Jahres im November dazu entschieden einen beruflichen Wechsel vorzunehmen. Ich arbeite momentan (seit bald 4 Jahren) in der Buchhaltung als Kaufmann für Bürokommunikation eines Maler-Lackier-Betriebes. (Traifvertrag der Malerkasse)
Hier der Link dazu. https://www.malerkasse.de/fileadmin/redakteur/Downloads/PE_I_009_Auszuege_TV_Vers._6.0_01012016.pdf

In Zukunft werde ich dann ab 10.09 (nach den Sommerferien/Baden Württemberg) eine Ausbildung zum Fachlehrer für musisch-technische Fächer anfangen.

Als ich die Zusage Mitte Mai bekommen habe wollte ich mir die Kündigungsfrist schnellstmöglich raussuchen aber ohne 100%igen Erfolg. Also bin ich in ein Vier-Augen-Gespräch mit meiner Chefin. Das war Ende Juni.

Dort habe ich ihr mitgeteilt das ich im September eine neue Ausbildung anfange und somit meine Kündigung gerne abgeben möchte. Am besten so, dass das Arbeitsverhältnis auf den 01.08. gekündigt ist. Damit ich genug Zeit hab um Dinge wie Rettungsschwimmerabzeichen, Passbild, Ersthelferschein usw zu erledigen. Zwei bis drei Tage später wurde ich von ihr ins Büro geholt und mir wurde gesagt das die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende beträgt und das das bei mir dann der 01.09 wäre, somit müsste ich bis spätestens 20.07 kündigen.

Meine Kündigung hab ich dann direkt fertig gemacht (Datum: 29.06.2018). Zu diesem Zeitpunkt war mir noch nicht bewusst, dass Quartalsende 30.09 und nicht 31.08 heißt. Als meine Kündigung abgegeben war, saß ich mit meinem Vorgesetzten zusammen und wir haben noch den Resturlaub verplant. In meinem Fall, alles an das Ende meiner Arbeitszeit gehängt. Heißt mein Austrittstermin wäre der 17.08 gewesen. Alles schon soweit geregelt und ausgemacht.

Heute wurde ich zu meinem zweiten Chef gebeten. Da saß meine Chefin (mit der das alles ausgemacht wurde und mir gesagt hat das ich auf den 01.09 kündigen kann), mein zweiter Chef (ihr Bruder) und mein Vorgesetzter (mit dem ich Urlaub abgesprochen habe und der mir auch schon diesen genehmigt hat). Mein zweiter Chef sagte mir nun das das alles hinfällig ist und das es offiziell bis zum 30.09 geht, weil ja Quartalsende 30.09 bedeutet. Er hat mir aber einen Aufhebungsvertrag angeboten, auf den 07.09, wenn ich bereit bin bis dahin zu arbeiten. (mit Urlaubsanspruch 24.08). Ich rege mich seitdem tierisch auf weil ich jetzt ne Woche weniger habe um die oben genannten Dinge zu erledigen weil meine Chefin mir damals die falsche Kündigungsfrist mitgeteilt hat. Klar hätte es daran nichts geändert wenn sie mir das damals richtig mitgeteilt hat, aber ich fühl mich irgendwie veräppelt. Außerdem darf ich überhaupt niemanden davon erzählen. Mein Chef meinte er hätte das gern so das ich von heute auf morgen einfach dann weg bin und ich ja ein Monat später kommen kann und mich dann von meinen Kollegen verabschieden oder ne Kleinigkeit zum essen mitbringen kann. Geht's noch?

Falls ich irgendwas wichtiges vergessen habe anzugeben bitte ich um Entschuldigung. Das war jetzt schon sehr viel geschriebenes und ich bedank mich jetzt schon wer sich die Mühe gemacht hat bis hierhin zu lesen. Für die ein oder andere Meinung wäre ich auch sehr dankbar. Was würdet ihr an meiner Stelle tun? Krank machen oder einfach Zähne zusammen beißen und bis zum 24.08 arbeiten?



-- Editiert von PPas am 19.07.2018 14:08

-- Editiert von PPas am 19.07.2018 14:11

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Dass du dich 'tierisch aufregst' hast du deiner unzureichenden Information zuzuschreiben.
Zum Krankmachen besteht kein Grund. Man muss auch mit den Ergebnissen anständig umgehen, wenn die Dinge mal nicht so laufen, wie man es sich gedacht hat.
Wenn der Urlaub bewilligt war, kann der Chef ihn nicht einfach widerrufen.
Ein Schweigegebot ist nicht berechtigt - über eigene Dinge kann man immer erzählen.

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#2
 Von 
guest-12331.07.2019 15:18:54
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von PPas):
weil meine Chefin mir damals die falsche Kündigungsfrist mitgeteilt hat.


Was GENAU steht denn im Arbeitsvertrag?

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#3
 Von 
PPas
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von magistros):
Zitat (von PPas):
weil meine Chefin mir damals die falsche Kündigungsfrist mitgeteilt hat.


Was GENAU steht denn im Arbeitsvertrag?


Im Arbeitsvertrag steht das alles weitere aus dem Rahmentarifvertrag der malerkasse zu entnehmen ist. In diesem hab ich es nicht herauslesen können, weswegen ich zu meiner Chefin bin. Die hat mir das rausgesucht und mitgeteilt das die Kündigungsfrist 6 Wochen zum 01.09 beträgt und nicht 6 Wochen zum 30.09. Jetzt steh ich vor dem Problem weil ich damals zu blöd war das herauszulesen.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Es ist ziemlich müßig: für die unrichtige Auskunft der Chefin kannst du sie nicht in Haftung nehmen. Eine andere Sache ist, dass ein AG selbstverständlich in der Lage ist, eine Kündigung zu einem beliebigen Zeitpunkt gleichwohl zu akzeptieren, auch wenn im AV oder TV andere Fristen gesetzt sind.
Womit wir bei der Beweisbarkeit der Zusage für die Kündigung zum 30/08 wären - was du als feste Zusage verstanden hast, könnte auf der anderen Seite durchaus unverbindlicher gemeint gewesen sein (ja, kann ich mir vorstellen / komme ich auch mit klar / ....).

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