Guten Tag Zusammen,
ich habe eine Frage und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter ist über 2 Jahre im Unternehmen tätig und wird entlassen.
(gesetzliche Kdg. Frist sind in diesem Fall 1 Monat zum Monatsende)
Kündigung wird zum 13.03. ausgesprochen.
Auf Wunsch des Mitarbeiters kündigt der AG nicht gesetzlich zum 30.04 sondern zum 15.04. Die Kündigung wird beiderseits unterzeichnet.
Ist dies möglich?
Danke vorab
Kündigungsfrist weicht von den gesetzlichen ab
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Da bedarf es keiner Akzeptanz der anderen Seite. Die Unterschrift bedeutet also nur, dass das Teil angekommen ist.
Außerdem ist das BGB mit seinen Kündigungsfristen kein zwingendes Recht. Das wird häufig verkannt. Die Masse der zivilrechtlichen Regelungen ist abdingbar, also greift nur, wenn nichts anderes vereinbart ist. Also, wo soll das Problem sein?
wirdwerden
Wenn beide Seiten sich einig sind, gibt es ja kein Problem. In vielen Dingen gibt es Vertragsfreiheit, in manchen dürfen gewisse Standards nicht unterschritten werden, manche Regelungen sind auch unabdingbar. Hier aber nicht.
Und weder AG noch AN haben einen Nachteil. Also: was soll's?
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Wenn ein Arbeitgeber mit rechtswidriger Frist kündigt, dann kann der Arbeitnehmer dagegen klagen und wird gewinnen.
Also wäre es ziemlich dumm vom Arbeitgeber, mit kürzerer Frist als gesetzlich vorgeschrieben zu kündigen. Egal, ob der Arbeitnehmer vorher sagt, er will das so und auch, wenn er die Kündigung unterschreibt.
Hier wäre ganz einfach ein Aufhebungsvertrag zu empfehlen.
-- Editiert von altona01 am 25.05.2018 12:22
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