Hallo,
leider bin ich beim Thema KÜNDIGUNGSFRISTEN mittlerweile total verwirrt.
Daher habe ich zwei Fragen:
1)
Sind mit der Kündigungsfrist von 4 Wochen nach BGB622 exakt 4 Wochen gemeint also weniger als ein Monat?
Heißt das: die Kündigung muss am 02.11.09 zugegangen sein, um das Arbeitsverhältnis zum 30.11.09 beenden zu können?
Und wenn das stimmmt ergibt sich eine andere Frage:
2)
Ein AN beginnt einen Arbeitsvertrag am 01.11.2007.
Er möchte zum 30.11. das unternehmen verlassen.
Der Arbeitsvertrag verweist aufs BGB.
Demnach hat der AN bis zum 31.10.09 eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. eines Monats o der zum Monatsende.
Ab dem 01.11.09 ist die Kündigungsfrist ein Monat zum Monatsende, da er bereits 2 volle Jahre bei diesem Arbeitgeber gearbeitet hat dabei stets älter als 25 Jahre war.
Wann muss der AN spätestens kündigen, um das Unternehmen am 30.11.09 verlassen zu können?
Nimmt man die 4 Wochen Frist, dann fällt der späteste Kündigungstermin auf den 02.11.09.
Dieser Termin befindet sich jedoch schon im dritten Arbeitsjahr, weshalb die Kündigungsfrist ein Monat lauten müsste.
Nimmt man die Monatsfrist, dann ist der späteste Kündigungstermin der 31.10.09.
Dies ist jedoch noch im zweiten Beschäftigungsjahr, weshalb die 4 Wochenfrist zählt?!?!
Was gilt denn nun?
Wie ist die Rechtslage?
Danke und viele liebe Grüße
Nadine
Kündigungsfrist: vier Wochen oder ein Monat?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
welche Frist gilt hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab. Wie Du selbst bemerkt hast, kann ein Tag schon eine längere Frist bedeuten.
Wichtig wäre hier aber auch zu wissen, ob denn (durch TV oder AV) die verlängerten Kündigungsfristen nach § 622 BGB
auch für den AN gelten.
Mein einfacher Rat wäre: kündige am 30.10.09 zum 30.11.09; in dem Fall bist Du immer auf der sicheren Seite.
Sternchen
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... grundsätzlich: 4 wochen sind 4 wochen und nicht ein monat. dann: bei kündigungen kommt es auf die wirksame zustellung an - also lieber nicht genau auf 'kante' gehen!
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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Mit 4 Wochen sind genau 28 Tage gemeint und nicht ein Monat. Die Kündigungsfrist nach § 622 BGB
verlängert sich nur für den AG, nicht jedoch für den AN.
Wenn der Arbeitsvertrag also keine Klausel enthält, nach der die längeren Kündigungsfristen für den AG auch für den AN gelten, so kann der AN auch zum 30.11.2009 weiter mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen.
Aber auch bei einer Kündigungsfrist von 4 Wochen ist es dem AN unbenommen, bereits 5 Wochen vorher zu kündigen.
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-- Editiert am 23.09.2009 11:37
Danke für Ihre nette Hilfe!
Viele Grüße
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