Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht:
„Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten nach den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden."
Heißt doch, dass meine Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder 1. beträgt oder?
Ich bin mittlerweile über 10 Jahre in der Firma.
Sollte ich gekündigt werden, verlängert sich die Frist dementsprechend.
Kündigungsfrist richtig berechnet?
13. November 2018
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Frage vom 13. November 2018 | 15:39
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigungsfrist richtig berechnet?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 13. November 2018 | 15:56
Von
Status: Weiser (17430 Beiträge, 6487x hilfreich)
.... zum 15. oder zum Monatsletzten. Ja. Wenn da nix steht, dass die längeren K-Fristen für beide Seiten gelten.
#2
Antwort vom 13. November 2018 | 16:00
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 2x hilfreich)
Ist steht nur der obige Satz im Vertrag.
Und jetzt?
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