Kündigungsfrist öffentlicher Dienst mit Zeitvertrag

2. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Advokater
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist öffentlicher Dienst mit Zeitvertrag

Hallo,
ich arbeite seit mehr als 3 Jahren im öffentlichen Dienst und habe einen befristeten Arbeitsvertrag (wurde mehrfach verlängert). Ich habe somit m.E. eine sehr lange Kündigungsfrist (zum nächsten Quartalsende). Ich hätte aber die Möglichkeit ab sofort in eine unbefristete Stelle zu wechseln. Gelten in diesem Fall andere, kürzere Kündigungsfristen? Habe ich eine Chance das Arbeitsverhältnis vorher zu beenden? Danke im Voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo @Advokater

von rechts wegen her leider nicht. Du kannst nur versuchen einen Aufhebungsvertrag zu bekommen. Versuche einen günstigen Moment bei deinem Chef zu erhaschen und rede mit ihm!
Schwierige Kiste, den neuen Vertrag kannst du nur unterschreiben, wenn du den alten sicher los bist. Und den alten kannst du nur kündigen wenn du den neuen sicher hast. :(


<a href="http://www.bmi.bund.de/cln_012/Internet/Content/Common/Anlagen/Themen/Oeffentlicher__Dienst/DatenundFakten/TVoeD/TVoeD,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/TVoeD.pdf">TVÖD PdF Klick hier</a>


Viel Glück




-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Unter BAT wärs noch gegangen. Dank SR 2y. Aber die gilt jetzt wohl nicht mehr.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

@venotis *wink*

Dank SR 2y

hä??? :???:


Sagt mir nichts. Aber selbst zu BAT Zeiten, war es vom Chef abhängig. Ein Rechtsanspruch bestand nicht. Es sei denn, es war in Bezirks- oder Haustarifverträgen verankert.



-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Ein Rechtsanspruch bestand nicht


Stimmt Pferdchen. Hab mich vergaloppiert.
In der SR 2y (findet man noch bei google) war lediglich geregelt, dass nach eine bestimmten Zeit im befristeten AV nicht mehr gekündigt werden darf ... mit einer Ausnahme <font color=red>'Ein Arbeitsverhältnis, das für eine Dauer von längstens zwölf Monaten vereinbart wurde, kann nach Ablauf der Probezeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Als wichtiger Grund im Sinne des Satzes 1 dieses Unterabsatzes für eine Kündigung durch den Angestellten gilt auch die Aufnahme eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses'</font>

*wink*

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