Kündigungsfrist nicht eingehalten?

15. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
Hanne56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist nicht eingehalten?

Hallo,ich hab da mal eine frage,und zwar
habe ich 12 1/2 Jahre bei einer Firma (Teilzeit) gearbeitet.
Am 07.07.2010 habe ich die schriftliche Kündigung bekommen zum 05.08.2010
Ich habe vom Arbeitsgericht gehört das ich eine Kündigungsfrist von 5 Monate habe.
Wenn das jetzt über´s Arbeitsgericht läuft,müssen die mir dann diese 5 Monate Lohn bezahlen,oder wenn die Firma sagt Sie können wieder anfangen,ob ich dann die Stelle wieder annehmen MUSS?

Ich hoffe jemand kann mir weiter helfen,und bedanke mich schon mal im vorraus.
Mfg
Hanne

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn Sie auf Einhaltung der Kündigungsfrist klagen, ist eine Weiterbeschäftigung kein Thema in der Verhandlung.
Niemand kann Sie zwingen, dort über die Kündigungsfrist hinaus zu arbeiten.

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#2
 Von 
Hanne56
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,und Vielen Dank für die Antwort.
Also können die sagen das ich in den 5 Monaten (kündigungsfrist) noch arbeiten muss,nur danach nicht mehr oder hab ich das falsch Verstanden?
Lg Hanne

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Genau, in der Kündigungsfrist müssen Sie ggfs. noch arbeiten, danach nicht mehr.

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#4
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Also in den 5 Monate wird auch die Agentur für Arbeit keinen Cent ALG bezahlen.

Auch ist u.U. die Fragestellung interessant, ob die Kündigung gerechtfertigt ist. Bei betriebsbedingten Kündigungen muss zwingend eine korrekte Sozialauswahl erfolgen.
Nach 12,5 Jahren gibt es normalerweise definitiv Leute im Unternehmen, die kürzer da sind, oder/und weniger Unterhaltsverpflichtungen für die Familie/Partner haben. EIn Name reicht schon dem Gericht.

Wenn dann innerhalb von drei WOchen auch noch neben der Fristenklage auch noch Kündigungsschutz mit der Klage beansprucht wird, könnte die Firma genötigt sein schon früh , evt. schon in der Güteverhandlung, eine nette Abfindung zusätzlich anzubieten. (Faustregel halbes Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr). Bei Teilzeitlern macht das mW keinen Unterschied.
Taktisch gesehen würde ich beides einklagen. Kann man gut als Verhandlungsmasse einbringen.

Es kommt extrem selten vor, dass die Firma sagt: Komm solange noch arbeiten. Da zahlen die lieber unter Freistellung =bezahlter Urlaub.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

@maestro1000:
"Bei betriebsbedingten Kündigungen muss zwingend eine korrekte Sozialauswahl erfolgen. "

Bei weniger als 10 Mitarbeitern aber nicht, und wenn sich die FDP durchsetzt, gilt zukünftig das Kündigungsschutzgesetz erst ab 20 Mitarbeitern....


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