Kündigungsfrist nicht eingehalten, Dringend!!

4. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
chayenne 0609
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist nicht eingehalten, Dringend!!

Was ist, wenn man 20 Jahre in einer Firma arbeitet und dann eine Kündigung bekommt mit Kündigungsfrist 2 Wochen, aufgrund momentaner schlechter Auftragslage mit Option möglicher Wiedereinstellung nach 2 - 3 Monaten, wenn die Auftragslage wieder besser ist.

Ist es richtig, dass das Arbeitsamt dann auch nicht zahlen wird, wenn man gegen diese Kündigung nicht vorgeht.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

würde ich so sehen. Wenn die Kündigungsfrist nicht der gestzlichen, oder der vertraglich vereinbahrten Kündigungsfrist entspricht, würde die Agentur für Arbeit eine Sperrfrist verhängen, wenn der AN nicht gegen diese Kündigung vorgeht.

Das kann doch auch nicht im Interesse des AN sein. Nach 20 Jahren mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen gekündigt zu werden?. Und eine Wiedereinstellung nach 2-3 Monaten steht in Aussicht???? Oh oh.

Das würde ich nicht akzeptieren. Eher für 2-3 Monate auf einen Teil des Gehalts verzichten, mit der Option der Nachzahlung, wenn die Auftragslage wieder besser ist.

LG nero

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#2
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
die Kündigungsfrist hängt von verschiedenen Faktoren ab (§622BGB) z.B. Größe des Unternehmens! Eine Kündigsfrist von 2 Wochen ist hier aber völlig ausgeschlossen! Die Kündigung ist unwirksam! Diese Beträgt min. 4 Wochen bis zu sieben Monate!
Richtig - das AA zahlt nur dann, wenn auch eine Pflicht besteht! Sprich: gegen eine ungerechtfertigte Kündigung muss auch Arbeitsrechtlich vorgegangen werden.
Wenn du eine RSV hast, solltest du umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen!

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#3
 Von 
chayenne 0609
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Firma ist recht klein, aber im Vertrag steht, es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und wenn ich das richtig verstehe, beträgt diese nach 20 Jahren doch 7 Monate, oder?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Richtig - das AA zahlt nur dann, wenn auch eine Pflicht besteht! Sprich: gegen eine ungerechtfertigte Kündigung muss auch Arbeitsrechtlich vorgegangen werden. <hr size=1 noshade>


Das sehe ich nicht so. Kein Amt darf einem zum Prozess zwingen, denn schließlich werden die eigenen Anwaltskosten nicht von der unterlegenen Partei übernommen.

Wenn dann müssten die Gesetze so sein, dass die AfA sich das Geld direkt vom AG holen könnte.

Jeder Prozess ist auch immer mit einem Kostenrisiko verbunden, das die Agentur für Arbeit wohl kaum übernehmen würde.

In Wirklichkeit könnte im vorliegenden Fall auch eine Insolvenz drohen, das bedeutet, dass man dann sogar die Gerichtskosten komplett tragen müsste, obgleich man vielleicht obsiegt hätte.


quote:<hr size=1 noshade>Die Firma ist recht klein, aber im Vertrag steht, es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und wenn ich das richtig verstehe, beträgt diese nach 20 Jahren doch 7 Monate, oder? <hr size=1 noshade>


Ja, (§622 BGB ).

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert am 04.01.2011 22:47

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#5
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
aber im Vertrag steht, es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist und wenn ich das richtig verstehe, beträgt diese nach 20 Jahren doch 7 Monate, oder?


Absolut richtig.
Haben Sie mit dem AG mal die Option Kurzarbeit angesprochen? Das AfA ist doch momentan noch sehr grosszügig bei der Genehmigung von Kurzarbeit.
Wurde die schriftliche Kündigung bereits übergeben? Wenn ja, wie lang ist das her?

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#6
 Von 
chayenne 0609
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also es ist meine Freundin, die das Problem hat. Soweit ich weiß, ist Kurzarbeit dort kein Thema mehr. Die Kündigung ist gestern übergeben worden.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Soweit ich weiß, ist Kurzarbeit dort kein Thema mehr.


Ein AN, der eigentlich wirksam nur mit einer langen Kü-frist von 7Monaten gekündigt werden kann, soll nach 2 Wochen seinen Job verlieren aber Kurzarbeit ist kein Thema? Das ist doch ein Witz!
Dann müssen Sie eben dem AG in die Schranken weisen und zwingend innerhalb von 3 Wochen wegen der falschen Kündigungsfrist vor dem Arbeitsgericht Klage erheben. Sollte die 3-Wochen-frist versäumt werden, dann wird diese Kündigung auch mit der offensichtlich falschen Frist wirksam!

Wieviel AN beschäftigt denn der Betrieb?


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