Kündigungsfrist nach TV-Ärzte/VKA

23. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Gast12345123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist nach TV-Ärzte/VKA

Ich bräuchte eine Auskunft bezüglich meiner Kündigungsfrist:

Ich bin an einem kommunalen Krankenhaus angestellt und habe einen befristeten Vertrag.
Ich bin seit 10. Januar 2016 im Klinikum tätig. Mein Arbeitsverhältnis bestimmt sich lt meinem Vertrag nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV-Ärzte/VKA).

Unklar ist mir wie sich der Übergang von der Beschäftigung unter 2 Jahren zu über 2 Jahren gestaltet. Dh. könnte ich z.B. Mitte Dezember 2017 die Kündigung für 31. Januar 2018 (dh 6 Wochen Kündigungsfrist) einreichen oder z.B. auch am 9. Januar für 28. Februar bzw. 31 März? Dann wäre ich zum Kündigungszeitpunkt unter 2 Jahre, zum Ende des Arbeitsverhältnisses jedoch über 2 Jahre beschäftigt. Oder würde dann bereits eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalendervierteljahres gelten?

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47593 Beiträge, 16825x hilfreich)

Es gilt die Kündigungsfrist, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim AG relevant ist und nicht die Kündigungsfrist, die bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses relevant wäre.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gast12345123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, danke. Wäre es auch denkbar, am 9.1. auf den 31.3. zu kündigen, also nicht nur 6 Wochen sondern 10 Wochen vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

/// ... habe einen befristeten Vertrag

... über 2 Jahre, denke ich nach den übrigen Ausführungen.
Wenn du am 10.01.2016 dort begonnen hast, sollte die Befristung bis zum 10.01.2018 gehen.
Befristete Verträge enden, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Folglich macht eine Kündigung zu Ende Jan. 2018 oder gar zu einem späteren Termin gar keinen Sinn, weil / wenn der Vertrag schon vorher beendet wäre.
Dann die Frage, ob dein befristeter Vertrag überhaupt vorzeitige Kündigung vorsieht - und wenn ja, mit welchen Fristen. Ein befr. AV bedeutet nämlich nicht notwendig, dass man ihn zwischendrin kündigen kann - das muss eigens vereinbart sein. Aufschluss geben dein AV oder der TV, den du angibst.

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