Kündigungsfrist nach Manteltarifvertrag

28. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
fragenfrager0815
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist nach Manteltarifvertrag

Hallo zusammen,

ich möchte mich hier nochmal absichern, ob ich unseren Manteltarifvertrag richtig verstanden habe. Dort steht:

Zitat:
Die Kündigung ist nur zum Vierteljahresschluss zulässig. Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 6 Wochen.


Mein Verständnis:
Ich kann immer 6 Wochen zum Quartalsende kündigen. Sprich nächster Kündigungszeitpunkt wäre der 31.3.2018 und dann wieder der 30.06.2018.
Um fristgerecht zum 31.3.2018 muss meine Kündigung spätestens am 16.02.2018 bei meinem Arbeitgeber eingehen. Am besten mit Einwurfeinschreiben.

So korrekt?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Korrekt.
Wobei ich kein Freund davon bin, 'auf den letzten Drücker' zu kündigen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fragenfrager0815
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Top Danke.
Letzter Drücker solls auch nicht werden, aber mir ist wichtig die Deadlines zu kennen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Mich macht das "mindestens" in dem Satz


Zitat (von fragenfrager0815):
Die Kündigungsfrist beträgt mindestens 6 Wochen.


stutzig. Ist da evtl. noch etwas von verlängerten Kündigungsfristen nach bestimmten Betriebszugehörigkeitszeiten die Rede? Bitte noch mal genau nachsehen. Nicht dass hinter sich da ein Fehler einschleicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

@Eidechse

Das Problem sehe ich nicht: 'mindestens' stellt klar, dass kürzer nicht gilt, ermöglicht aber, auch mit 7 oder 8 oder ... Wochen vor Quartalsende zu kündigen. Sonst wären 6 Wochen womöglich exakt 6 Wochen und kein Tag früher.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

@blaubär+

Oh schön. Sie haben also einen Wissensvorsprung vor allen anderen hier, kennen auch den weitergehenden Wortlaut des anwendbaren Tarifvertrages genau und wissen, dass die Regelungen zur Kündigung genau mit dem zitierten Text des TS beendet sind?

Sie können sich ihre ganzen Ausfürungen zur Wortbedeutung "mindestens" sparen, wenn dem nicht so ist. Und was schadet es dem TS, wenn er im Tarifvertrag noch mal nachliest, ob da noch Überraschungen schlummern.

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17377 Beiträge, 6471x hilfreich)

Oh, sorry.
Schaden kann das natürlich auf keinen Fall, noch mal genau nach- und auch weiterzulesen.
Ich bin soeben noch über den Begriff Manteltarifvertrag gestolpert. Danach fragt er den Fragesteller auch. Damit ist aber nicht unbedingt gewährleistet, dass der für ihn gültige Tarifvertrag in allen Punkten dem Manteltarifvertrag folgt.

-- Editiert von blaubär+ am 28.12.2017 21:13

2x Hilfreiche Antwort

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