Hallo,
ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Er ist nicht tariflich und zu Kündigungsfristen steht nur "...Die Kündigungsfristen sowie ihre etwaige Verlängerung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen..."
Da greift doch §622 BGB
, Kündigungsfrist 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Monats?
Wonach richtet sich 15. oder Ende eines Monats? Richtet sich das nach meinem Wunsch, zu wann ich kündigen möchte?
Vielen Dank schon mal für eine Antwort.
mfg green.eyes76
Kündigungsfrist nach §622 BGB
6. Januar 2011
Thema abonnieren
Frage vom 6. Januar 2011 | 10:09
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist nach §622 BGB
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#1
Antwort vom 6. Januar 2011 | 10:35
Von
Status: Schüler (213 Beiträge, 59x hilfreich)
Ja, Du musst nur die Kündigungsfristen einhalten.Gruss
#2
Antwort vom 6. Januar 2011 | 10:42
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ja, die Kündigungsfrist mit eingerechnet.
mfg green.eyes76
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