Kündigungsfrist nach 14 Tagen Arbeit ohne Vertrag?

8. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
nooob
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 39x hilfreich)
Kündigungsfrist nach 14 Tagen Arbeit ohne Vertrag?

Hallo Zusammen,

mal angenommen, man hat eine Stelle in einer Apotheke angenommen und arbeitet da seint 14 Tagen. Es gibt keinen Vertrag, außer einer mündlichen Vereinbarung, wieviel gezahlt werden soll und wieviel man Arbeiten soll(was wohl schon als mündl. Vertrag zu werten ist).

Es gibt keine Zeugen, die diese Vereinbarung(diese Gespräch) bestätigen können.

Nach 14 Tagen bekommt man eine viel bessere Stelle angeboten, unter der Vorraussetzung, sofort anzufangen.

Was kann dem Arbeitnehmer passieren, wenn er, ohne berücksichtigung einer Frist, kündigt, und die Stelle wechselt, obwohl der AG auf die Einhaltung einer Kündigungsfrist besteht?

Schadenersatz? Klage? ...

grüße

nooob

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

quote:
Schadenersatz?


Klar, insofern ein bezifferbarer Schaden entstanden ist für den AG.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sternchen123
Status:
Schüler
(249 Beiträge, 42x hilfreich)

sicher ist der Schaden bezifferbar:

Für die Zeit der nicht eingehaltenen Kündigungsfrist (da keine Probezeit vereinbart war: 4 Wochen) Zeitarbeitspersonal.

Auch kann der alte AG

- mit dem neuen AG mal über plötzlich fristlose AN diskutieren.

- mit der Bezahlung der 14 Arbeitstage warten bis der AN klagt.

- die Ausstellung der Lohnsteuerkarte hinauszögern.

- ein entsprechendes Zeugnis ausfallen.

Die Bescheinigung für das Arbeitsamt wird ausführlich (incl. Eigenkündigung des AN) ausgefüllt, was zu einer Sperre von 12 Wochen führen kann

...... da gibt es sicherlich noch viele andere Dinge, die der AG machen könnte.

Sternchen

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