Hallo,
ich habe folgende Frage.Ich
arbeite zeit bei einer Firma die mir einen Befristeten Vertrag für 1 Jahr gegeben hat.Dort arbeite ich seit 7Monate.
Ich würde jetzt gern so schnell wie möglich kündigen. in meinen Vertrag steht drin
Nach Ablauf der Probezeit beträgt die beiderseitige verbindliche Kündigungsfrist, unabhängig von der vereinbarten Befristung, 3 Monate zum Monatsende, wobei nach entsprechender Beschäftigungsdauer die verlängerten Kündigungsfristen des §622 II BGB
für beide Parteien Anwendung finden.
Bedeuete das jetzt für mich das ich 3Monate Kündigungsfrist habe oder kann ich nach §622 BGB
mit einem Monat Frist Kündigen??
Danke im Voraus für ihre Antwort.
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Kündigungsfrist erlaubt?
2. Januar 2015
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Frage vom 2. Januar 2015 | 13:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist erlaubt?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 2. Januar 2015 | 14:32
Von
Status: Frischling (39 Beiträge, 44x hilfreich)
Im Vertrag stehen 3 Monate bis zum Monatsende. Also beträgt die Kündigungsfrist auch 3 Monate.
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#2
Antwort vom 2. Januar 2015 | 18:44
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
So ist es. Die 3 Monate sind vereinbart und gelten.
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