Kündigungsfrist einhalten?

6. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12331.07.2010 19:45:02
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist einhalten?

Hallo liebes Forum,

ich (Alter 32) arbeite fast 2 Jahre bei einem Unternehmen, möchte möglichst bald kündigen und bei einer andere Stelle anfangen. Laut meinem Vertrag habe ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, was mir aber zu lange ist. Allerdings ist im Vertrag auch festgehalten, das ich eine 40 Std. Woche habe, muss aber 45 Std./Woche arbeiten (reguläre Arbeitszeit, keine Überstunden). Kann ich mir der Argumentation dass die Arbeitszeit vertraglich nicht eingehalten wird auch die Kündigungsfrist widerlegen bzw. fristlos kündigen?

Vielen Dank
Steffie

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"Gruß
Steffie"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

/// ... Kann ich mir der Argumentation dass die Arbeitszeit vertraglich nicht eingehalten wird auch die Kündigungsfrist widerlegen bzw. fristlos kündigen?

Unsinn. Du kannst nur auf Einhaltung deines Vertrages pochen.

Zur Kündigung: Was genau steht denn in deinem Vertrag? Gelten die 3 Monate beidseitig? Ansonsten google mal 'gesetzliche Kündigungsfristen'. - danach gelten die längeren K-Fristen für den AG, der AN hat 4 Wochen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
guest-12331.07.2010 19:45:02
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.Da steht, dass es "..sowohl für den AG als auch für den AN 3 Monate.". Dann kann ich da wohl nichts machen. Trotzdem vielen Dank für die Hilfe.

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"Gruß
Steffie"

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Dann kann ich da wohl nichts machen.


Eine envernehmliche Lösung ist häufig auch erfolgreich, da der AG in der Regel weiß, dass demotivierte Mitarbeiter in der Regel mehr schaden als nützen.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#4
 Von 
guest-12331.07.2010 19:45:02
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Frage noch dazu. Da nur angegeben ist, dass die Zeit 3 Monate ist gelten dann die Kündigungszeiten vom 15./Monatsende oder kann ich zu jedem Datum kündigen? Dazu steht nichts da. Danke

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"Gruß
Steffie"

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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Also zu einem anderen Zeitpunkt zu kündigen als den 15. oder Monatsletzten wäre m.E. schon daher nicht anzuraten, da ein potentieller späterer Arbeitgeber annehmen könnte, dass es sich um eine fristlose Kündigung gehandelt hat. Es kann dann sein, dass er daher ohne weitere Nachfragen die Bewerbung auf den Abgelehnt-Stapel legt.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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