Kündigungsfrist eingehalten ?

7. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
acer1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist eingehalten ?

Hallo,

ich bräuchte mal Eure Untersützung.

Mir wurde am 01.09.2010 gekündigt zum 29.09.2010.
Laut Vertrag gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen
Es war ein befristeter Vertrag.

Ist das ganze fristgerecht ?
Muss er einen Kündigungsgrund angeben ?


Vielen Dank im voraus für Eure Hilfe.

Sven




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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

1. im kündigungsschreiben wird i.d.r. kein kündigungsgrund genannt. den erfahrst du oder dein anwalt aber auf verlangen.
2. ob die frist eingehalten ist, hängt davon ab, wie lange du beschäftigt bist. google bitte gesetzliche kündigungsfrist

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#2
 Von 
acer1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich war 11 Monate dort beschäftigt.

Ich habe bereits gegoogelt. Doch werde ich nicht schlau daraus.
4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende sind gesetzlich bei meiner Beschäftigungsdauer.

Hat er die eingehalten ?

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#3
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende sind gesetzlich bei meiner Beschäftigungsdauer.

Hat er die eingehalten ?


So schwer ist der Satz doch nicht zu verstehen, oder?
Die 4 Wochen sind eingehalten. Nur Ende des Monats ist bei mir im September der 30.9. und nicht der 29.9. - also wurde die Kündigungsfrist nicht korrekt angegeben. Wenn du es nicht schaffen solltest, den AG zu einer Korrektur zu bewegen, dann bleibt nur die Klage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung.

Wie lange wäre der befristete Vertrag denn weitergelaufen? Sind in dem Betrieb mehr als 10AN im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes beschäftigt?

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#4
 Von 
acer1984
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke für deine Antwort.

Der Vertrag wäre bis zum 15.03.2011 weiter gelaufen.
Ja es gibt mehr als 10 AN im Sinne des Kündigungsschutzgesetztes.



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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

also: wie 1000kleinesachen schon geschrieben hat: 4 wochenfrist eingehalten, aber falsches enddatum. das macht aber die kündigung nicht ungültig, in der praxis wird so ein fehler stillschweigend korrigiert. gleichwohl solltest du deinen ag darauf aufmerksam machen, dass dein entgelt bis einschließlich dreißigsten zu zahlen ist. ob eine k-schutzklage sinnvoll ist, musst du selbst wissen oder dich noch mal schlauer machen.

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#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen befristeten Vertrag, bei dem eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit im Vertrag festgelegt sein muss.

Befindet sich eine solche überhaupt im Anstellungsvertrag?

Andernfalls kann ordentlich vor dem 15.03.2011 nicht gekündigt werden.


Selbst bei einer vorzeitige Kündigungsmöglichkeit im Vertrag muss die Kdg. sozial gerechtfertigt sein und hier gibt es für den AG größere Hürden.

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