Kündigungsfrist bei Eigenkündigung ohne Arbeitsvertrag

6. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
hartwig05
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist bei Eigenkündigung ohne Arbeitsvertrag

Hallo zusammen!
Wenn ich selbst kündige , kann ich nach 4 Wochen gehen?
Wie gesagt ,ich habe keinen Arbeitsvertrag und arbeite da seit 7 Jahren .
gruss
hartwig

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47453 Beiträge, 16800x hilfreich)

Wenn nichts anderes vereinbart wurde, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB .

Die beträgt bei einer Kündigung durch den AN 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.

Dass Du keinen Arbeitsvertrag hast, stimmt übrigens nicht. Wenn Du dort arbeitest, dann hast Du mindestens einen mündlichen Arbeitsvertrag. Für das Vorhandensein eines mündlichen Vertrages reicht es aus, dass Du dort arbeitest und Geld dafür bekommst.

Dann gelten für Dich sämtliche gesetzlichen regelungen für Arbeitsverträge.

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#3
 Von 
hartwig05
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

ich habe keinen AV ;)
Als ich Vorstellungsgespräch hatte, hat mein Boss viel erzählt.Aber ich kann mich nicht erinnern , dass er was über Kündigungfristen gesagt hat.


@Tao
"Dann gelten für Dich sämtliche gesetzlichen regelungen für Arbeitsverträge."

und was heisst das ?
4 6 wochen oder 3 Monate?


-- Editiert von hartwig05 am 06.04.2007 21:03:12

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo, welche Branche (+ Tätigkeit) ist es denn?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hartwig05
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist gastronomie .
Was kann mir passieren , wenn ich einfach nach 4 Wochen nicht mehr erscheine?

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