Kündigungsfrist / Urlaub nehmen (Sondervereinbarung)

1. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.07.2018 20:53:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist / Urlaub nehmen (Sondervereinbarung)

Ich möchte mein derzeitiges Arbeitsverhältnis zum 31.07.2018 fristgerecht kündigen. Meine Kündigung wird dem AG am 03.07.2018 vorliegen und ich habe vor, meinen Resturlaub von 20 Tagen zu nehmen und dies so zu formulieren,

"Kündigung zum 31.07.2018

hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum 31.07.2018.
Ab dem 03.07.2018 bis einschließlich den 30.07.2018 nehme ich den mir noch zustehenden Urlaub von 20 Tagen. Um eine zeitnahe Kündigungsbestätigung wird gebeten.
Ich bedanke mich recht herzlich für die Betriebszugehörigkeit und wünsche alles Gute für die Zukunft."


Aufgrund der gegebenen Besonderheiten meines Arbeitsverhältnisses ist es so geregelt (in einer Sondervereinbarung) das man seinen Urlaub immer während der Schließzeiten des jeweiligen Betriebs nimmt. In meinem Fall ist es ein Kindergarten und dieser schließt jetzt ab dem 16.07.2018 bis Anfang August 2018. Diese Sondervereinbarung habe ich für meinen aktuellen Vertrag jedoch NICHT unterschrieben. Desweiteren steht in dieser Sondervereinbarung auch dass mein Arbeitsverhältnis während dieser Schließzeiten ruht und man sich ggf. Arbeitslos melden soll/muss um Geld zu erhalten.


Die Firma in der ich leider noch angestellt bin ist der letzte Dreck (verzeiht mir den Ausdruck aber das ist noch viel zu nett) und ich weiß jetzt schon, dass entweder mein Gehalt einbehalten, oder mein Urlaub einfach nicht gezahlt wird. Daher möchte ich zumindest von meiner Seite aus, alles regelkonform machen, sodass man mir nichts ankreiden kann und ich bessere Chancen habe notfalls per Anwalt mein Gehalt einzufordern.


Ergo möchte ich wissen, ob meine Kündigung so korrekt und angemessen ist oder ob ich noch etwas beachten muss?


Kurze Informationen noch zu meiner Arbeit, es handelt sich um einen Minijob auf 450 Euro Basis, mit einer täglichen Arbeitszeit von 1,5 Stunden, 7,5 Wochenstunden.

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Sicher ist: Du kannst nicht einfach deinen Urlaub nehmen. Urlaub ist zu beantragen und kann aus den bekannten Gründen verweigert werden. Ob du diese spezielle Klausel unterschrieben hast oder nicht.
Wenn der Laden so mies ist, wie du schreibst - wieso lieferst du denen dann so eine Steilvorlage für eine fristlose Kündigung am Ende?
Wenn dir der Urlaub verweigert wird, gib es zwei Möglichkeiten: a) gegen die Verweigerung zu klagen oder b) sich das zu schenken und den Urlaub ausbezahlen zu lassen. Ggf. kannst du Urlaub oder Gehalt oder sonstwas vor dem Arbeitsgericht auch ganz ohne Anwalt einfordern. Anwalt kostet nur dein Geld.

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#3
 Von 
guest-12301.07.2018 20:53:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Deine Antwort.

Ich sagte ja, kenne mich nicht aus. Daher meine Frage diesbezüglich.

Die fristlose Kündigung würde ich derzeit sogar dankend annehmen, sofern mir mein Gehalt für Juni problemlos ausgezahlt wird.

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#4
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Leider wird da eher andersrum ein Schuh draus. Wen du deine Kündigung abgibst und danach einfach in den Urlaub gehst, ohne das dieser genehmigt ist, dann machst du dich ggf. Sogar Schadensersatzpflichtig. Also reich die Kündigung ein und gib einen Urlaubsantrag ab. Denn Urlaub kann man nicht einfach nehmen. Der muss schon genehmigt werden.

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#5
 Von 
guest-12301.07.2018 20:53:08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von calimero2010):
Leider wird da eher andersrum ein Schuh draus. Wen du deine Kündigung abgibst und danach einfach in den Urlaub gehst, ohne das dieser genehmigt ist, dann machst du dich ggf. Sogar Schadensersatzpflichtig. Also reich die Kündigung ein und gib einen Urlaubsantrag ab. Denn Urlaub kann man nicht einfach nehmen. Der muss schon genehmigt werden.


Die Antwort kenne ich jetzt schon. Nein.
So hat mein AG wieder Geld gespart.

Ich werde einfach die seelische Belastung gegenüber meinem Arzt erläutern. Dann habe ich meinen Urlaub.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// So hat mein AG wieder Geld gespart.

Der AG kann so kein Geld sparen. Dagegen kannst du dich wehren und wirst Erfolg damit haben.

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#7
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 316x hilfreich)

Wieso sollte dein AG damit Geld sparen? Er muss dir den Urlaub doch auszahlen. Wenn dir in der Abrechnung am Ende Geld fehlt, dann erhebst du halt Lohnklage. Das ist doch alles gar nicht so dramatisch.

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

In die Kündigung sollten Sie nur den ersten und den Satz mit der KÜndigungsbestätgung schreiben. Und sicher sollten Sie sich nicht beim Arbeitgeber für die eigene Betriebszugehörigkeit bedanken, das wäre sinnfrei. EInem "Drecksladen" würde ich auch nicht alles Gute wünschen, gibt ja keinen Grund.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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