Kündigungsfrist / Termin

6. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Biancine
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigungsfrist / Termin

Hallo,
mein Mann ist seit Juni 2015 bei seinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt und im Arbeitsvertrag greift die gesetzliche Kündigungsfrist. Er hat nun am 3. März 2017 seine schriftliche Kündigung persönlich abgegeben und abzeichnen lassen. Der Arbeitgeber meint nun aber, er soll die Kündigung auf den 28. Februar rückdatieren, da seine jetzige Kündigung sonst nicht rechtskräftig wäre. Stimmt das?
Wenn er bereits am 28. Februar gekündigt hätte, dann wäre der letzte Arbeitstag doch der 28. März. Und er beginnt seine neue Tätigkeit erst am 1. April.
Wer kann hier helfen?
Danke und viele Grüße

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6493x hilfreich)

Mit der persönlichen Übergabe der Kündigung am 3. März hat dein Mann genau die vier Wochen zum Monatsende eingehalten, die nach Paragraph 622 BGB gefordert sind. Eine Rückdatierung erscheint deswegen unnötig. Im übrigen könnte der Chef auch so oder weiteres die Kündigung akzeptieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Es kommt auf die Kuendigungsfrist deines Mannes an. Die gesetzliche Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer betraegt 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Wenn diese Frist fuer deinen Mann gilt, waere der 3. Maerz tatsaechlich (gerade noch) ausreichend fuer eine Kuendigung zum 31. Maerz.

Moeglicherweise wurde aber arbeits- oder tarifvertraglich eine andere Kuendigungsfrist vereinbart. Das koennte hier 1 Monat zum Monatsende sein. In dem Fall haette eine Kuendigung zum 31. Maerz tatsaechlich spaetestens am 28. Februar beim Arbeitgeber zugehen muessen.

Was steht im Arbeits- oder ggf. Tarifvertrag genau zur Kuendigungsfrist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Biancine
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Arbeitsvertrag steht, dass die gesetzliche Kündigungsfrist gilt! Wäre es denn nachteilig, die Kündigung zurückzudatieren? Oder wäre auch hier der letzte Arbeitstag der 31. März? Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Die gesetzliche Frist von 4 Wochen zum Monatsende wurde eingehalten. Es ist somit unverstaendlich, warum der Arbeitgeber eine Rueckdatierung moechte.

Natuerlich konnte dein Mann auch schon am 28.2. (oder an jedem beliebigen anderen Tag vor dem 3.3.) zum 31.3. kuendigen.

Ich sehe auf den ersten Blick aber auch nicht, inwiefern eine solche - anscheinend voellig unsinnige - Rueckdatierung schaden koennte. Vielleicht uebersehe ich da aber auch was. Man moege mich ggf. korrigieren.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6493x hilfreich)

'Schaden' kann eine Rückdatierung m.E. nicht, wenn der Chef sie dann annimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Ich denke mal, Chef verwechselt 4 Wochen zum Monatsende mit 1 Monat zum Monatsende. Daher die Forderung nach dem 28.02.

Allerdings könnte man, anstatt hier zu spekulieren, Chef einfach fragen warum er die Kündigung für nicht fristgerecht hält, und es zeitnah direkt mit ihm klären. Am besten wäre das gewesen als er seine Zweifel erstmalig äußerte... das passende Fragewort in diesem Kontext wäre das "warum?" ;)

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.056 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen