Hallo !
Ich habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch und es wird dann mit Sicherheit auch die Frage des nächstmöglichen Antrittstermines kommen (hoffentlich)
In meinem Arbeitsvertrag steht dazu :
Präambel
Kraft Allgemeinverbindlichkeit gilt zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses der zwischen dem Groß- und Außenhandelsverband
Saarland e.V. und der Gewerkschaft
Handel, Banken und Versicherungen, Landesbezirk Saar, sowie der
Deutschen Angestellten Gewerkschaft, Landesverband Rheinland-Pfalz-Saar,
abgeschlossene Manteltarifvertrag
für den saarländischen Großhandel vom 06. Mai 1997.
In meinem Arbeitsvertrag geht es weiter :
§ 2 - (1)
Das Arbeitsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und beginnt am ...
Der Arbeitsvertrag ist mit den in § 16 Ziffer 1 des Manteltarifvertrages genannten Fristen für Angestellte kündbar.
(3)
Der Arbeitsvertrag ist mit den in § 16 Ziffer 1 des Manteltarifvertrages genannten Fristen für Angestellte kündbar.
Ich habe mir mal den Manteltarifvertrag besorgt, in dem steht folgendes :
Grundkündigungsfrist : gewerbliche Arbeitnehmer = 1 MO/ME
Angestellte = 6 WO/QE
Die vorgenannten Kündigungsfristen gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
Da ich ja Angestellter bin, ist meine Kündigungsfrist tatsächlich 6WO/QE, oder greift hier für mich
die gesetzliche Kündigungsfrist von 1MO/ME ?
Ich weiß auch gar nicht ob unsere Firma im Tarif ist, weiß aber auch nicht wie ich das heraus finden kann.
Also, das ist so gültig mit 6WO/QE ?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar
Kündigungsfrist Tarifvertrag
16. März 2008
Thema abonnieren
Frage vom 16. März 2008 | 16:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Tarifvertrag
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#1
Antwort vom 16. März 2008 | 17:30
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo, was sollen die Abkürzungen bedeuten?
MfG
#2
Antwort vom 16. März 2008 | 19:38
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
MO/ME = Monat / Monatsende
WO/QE = Wochen / Quartalsende
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#3
Antwort vom 16. März 2008 | 19:56
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
quote:
Also, das ist so gültig mit 6WO/QE?
Wenn im Arbeitsvertrag nur vereinbart ist, das dieser Tarifvertrag auf Grund der Allgemeinverbindlichkeit gilt, wäre bei Erlöschen der Allgemeinverbindlichkeit der Fisch geputzt.
Aber bezüglich Kündigung wird ja extra nochmal auf den Manteltarifvertrag verwiesen, insofern gilt also - meines Erachtens - dessen Regelung.
Aussagen in einem Laienforum sind allerdings nicht rechtsverbindlich. Insofern kann nur ein Anwalt letztendlich Sicherheit geben.
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