Hallo,
ich bin mir nun unsicher was meine Kündigungsfrist angeht.
Im Vertrag steht: Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats.
Die Anwendung der verlängerten Kündigunsfrist und Kündigungstermine gemäß 622 Abs. 2 BGB wird für beide Vertragspartein vereinbart.
Ich bin 24 Jahre alt
Ich habe 2010-2013 meine Ausbildung dort gemacht,
dann 2013-2014 1 Jahr einen Zeitvertrag und
2014 Festanstellung bis heute
Laut §266 Abs 2 und 6 steht ja das die verlängerten Fristen erst ab dem 25 Lebensjahr zählen.
Es geht um die Kündigungsfrist Arbeitnehmer.
Jetzt bin ich unsicher ob ich 1 Monat oder 2 Monate habe.
Kündigungsfrist Arbeitnehmer Fragestellung
5. September 2018
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Frage vom 5. September 2018 | 09:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist Arbeitnehmer Fragestellung
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#1
Antwort vom 5. September 2018 | 09:25
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
Ausbildung zählt nicht mit - folglich gilt die Zeit ab 2013. Frage also, ob du noch unter der 5-Jahresgrenze bist oder schon drüber. Wenn drüber, dann 2 Monate, wenn drunter, eben 1 Monat.
Die Altersgrenze zählt nicht mehr.
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