Hallo,
ich habe eine Frage. Und zwar habe ich eine Kündigumgsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende. Das ist in meinem Fall der 31. März 2013. Jetzt ist der 31. März ein Sonntag. Der vorherige Freitag ist allerdings Kafreitag. Kann ich noch am 15. Februar 2013 (6 Wochen vorher) kündigen oder ist das zu spät? Das Problem ist, dass sich erst am 15. Februar 2013 entscheidet, ob ich den Job bekomme. Ein andere Eintritt ist nicht möglich.
Bitte dringen um Hilfe.
Vielen Dank im Vorraus.
Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende Feiertag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das der 31. März ein Sonntag ist, spielt bei der Berechnung der Kündigungsfrist keine Rolle und verlängert diese nicht.
Der 15. reicht also. Allerdings muss die Kündigung dem Arbeitgeber dann auch am 15.2. zugestellt werden!
-----------------
""
Danke für die schnelle Antwort. Wäre der Montag definitiv zu spät? Ist das Fristen nicht so, dass sich der tag der tage automatisch auf den nächsten werktag verschiebt??
Besten Dank im voraus.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
der Montag wäre definitiv zu spät. Die Fristen verschieben sich bei Arbeitskündigungen nicht.
Der Sonntag reicht auch nur, wenn man dem Arbeitgeber die Kündigung persönlich überreicht. Zustellung im Briefkasten reicht nicht, da er nicht verpflichtet ist, diesen am Sonntag zu leeren.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
15 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
9 Antworten