Kündigungschutz während der Schwangerschaft/

4. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
negresso
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)
Kündigungschutz während der Schwangerschaft/

hallo zusammen

folgender Sachverhalt:
eine schwangere Frau (dem AG seit ca 1Wochen bekannt) wird in einem vier Augen Gespräch der respektlosen Verhaltens ihrem Vorgesetzten gegenüber bezichtigt. Im Verlauf des Gespräches läßt der Vorgesetzte dann solche Aussagen wie "..nach der Elternzeit ist ja auch noch eine Zeit.." und Sie hätte igendeine Anwisung nicht befolgt, die sie und ihre kollegen per Email zugestellt worden ist.

Unter anderen soll folgendes vorrangegangen sein und als respektlos wahrgenommen worden sein wie dieser Auszug einer Email an Ihren Vorgesetzten :

Email meiner Frau:
=============================
"Ich mach den Job nun seit fast 20 Jahren
Ich weiss wann eine xxxxxx zu machen ist und weiss auch wann ich dies abwenden kann. ....Sorry aber das muss mir heute niemamd mehr sagen oder mich drauf hinweisen. Firma xxxxxx hat einen Vertrag mit yyyyyyy (ich denke dieser Name sagt auch Ihnen was ) und die müssen sich daran halten . Diese Anforderungen haben wir übertragen bekommen und haben es bis jetzt mit Bravour gemeistert sowohl beim Absender als auch beim Empfänger jegliche Reklamation zu entgehen und unseren Job zu xxx% sauber zu erledigen. Dies kann Ihnen sowohl die Betreuerin der Firma xxxxx als auch die Firma yyyyyy selber bestätigen . Ich denke hier ist kein Bedarf mehr was zu sagen ...."


vorrangeganen Arbeitsanweisung war vom Vorgesetzten so formuliert worden,

Email Ihres Vorgesetzten:
=============================
"1.) xxxxx-Tätigkeiten zu Lasten XXXX in ccccc
=> sämtliche xxxxxx, welche zu Lasten XXXX ccccccc gehen, sind zuvor durch mich genehmigen zu lassen

=> sollte ich nicht da sein, ist die Unterschrift von Herrn vvvvvv während meiner Abwesenheit einzuholen

=> folgende Infos sind mir bzw. Herrn vvvvvvv zur Genehmigung der
xxxxx-Tätigkeiten vorzulegen:
a) exakter Grund
b) Kosten
c) Vergleichspreise anderer Dienstleister

am Vortag wurde von meiner Frau dem Vorgesten detailiert die Gründe dafür genannt warum Sie so verfahren ist wie sie ist.


jetzt sollen ihr gleich zwei Abmahnung ausgesprochen werden,
eine wg der nichteinhaltung von Arbeitsanweisung (?)
und eine weitere wg verhaltensbedingt d.h. die angeblich Respektlosigkeit ggüber Ihrem Vorgesetzten (naja)


Fakt ist
=============================
- mein Frau ist in der 16.SSWoche (seit 14Tagen weiss der AG davon)
- ihr Vorgesetzt und meine Frau nicht aufeinander zu sprechen sein
- wir werden noch ungesehen die Abmahnung anfechten, ganz klar

Frage:
=============================
- ist dieses Geschäftsgebaren üblich / überhaupt rechtens?
- kann das Abmahnen während zur einer Kündigung führen?
- wie sind abmahnung von einer Rüge/Ermahnung zu unterscheiden?
- wie haltbar ist die Unterstellung von Respektlosem Verhalten in einem
Vieraugengespräch (bzgl. Beweislast) überhaupt als Grundlage für eine
Abmahnung (ohne Email meiner Frau)?
- wie haltbar ist der Vorwurf der Respektlosem Verhalten wenn man beides
heranzieht (Email meiner Frau) und das Vieraugengespräch?



vielen Dank schon mal im voraus



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

abmahnen kann ein AG jedes fehlverhalten, auch zu jeder zeit, auch während der schwangerschaft. eine andere frage ist, ob die 'abmahnung' auch standhält - dazu haben sich im laufe der zeit etliche kriterien herausgebildet.
eine abmahnung unterscheidet sich ggü der ermahnung dadurch, dass arbeitsrechtliche konsequenzen für den fall der wiederholung angedroht werden. auch das zeigt, dass das kritisierte fehlverhalten kündigungsrelevant sein muss.
die email deiner liebsten ist von flammender empörung getragen - ob das nun 'ungebührlich' ist ... ich weiß es nicht. (ich wette, dass deine frau länger in der firma ist als der chef, vielleicht ist der sogar ziemlich frisch dort).
schwangere sind vom arbeitsrecht sehr stark geschützt - keine ahnung, was sich eine schwangere leisten müsste, dass das doch passiert. (kaliber: firma abfackeln, chef die schere in den bauch rammen .... :-)) )
unüberhörbar ist aber die drohung einer kündigung nach ende der schutzfrist.


-----------------
"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
negresso
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

hallo zusammen

danke nochmals, fuer heute im laufe des
tages ist ein Gepröch anberaumt, habe ihre
die Anweseheit eines BR empfohlen.

Das mit der unausgesprochen Drohung lese
ich ähnlich zwische zeilen bei diesem Gebaren
als kleiner Wink mit dem berühmten Zaun....

Nichtsdestotrotz ist m.E. die Anfechtung der Abmahnung
mit Unterstützung eines Rechtsbeistandes doch
der nächste Schritt oder?

Annahme ihr Chef ist nicht seit langem im Unternehmen
ist völlig korrekt, und ganz zufällig ist ihr wohl gesonnener
Teamleiter momentan im Urlaub.

Dieser Mensc muß meiner Liebsten, seit Eintritt
Profilierungstendenzen haben, die Floskeln
für einen besonderes veealteten Führungsstils sind nicht
zu überhören/wie in div Mitteilungen zu übersehen

vielen dank


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#4
 Von 
negresso
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 17x hilfreich)

verzeiht bitte meine Vertipper,
Rechner streikt und in daher
mit smartphone unterwegs Online

die kleine blackberry-Tastatur eben!
Danke

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ich bin kein freund davon, abmahnungen unbedingt mit feuer und schwert zu bekämpfen. wenn man eine abmahnung mal als knurren und wütendes gebell versteht, dann kann ein dagegenhalten die situation nur verschärfen. es gibt weder eine notwendigkeit, dagegen vorzugehen, noch eine frist, die einzuhalten wäre. wohl aber würde ich die vorgänge gut dokumentieren für den fall, dass mit rückgriff auf die abmahnung später in einer vielleicht ähnlichen situation doch eine kündigung ausgesprochen würde. dann ist immer noch zeit.
ihr solltet die zeit der schwangerschaft genießen und nicht mit streit beschwerden, - meine bescheidene ansicht. aber kränkung und klugheit stehen mitunter in widerspruch.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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