Hallo,
am 14.6.07 habe ich meine Kündigung an meine Firma zum 30.6.07 mit einschreiben/Rückschein abgeschickt. Ich bin noch in der Probezeit und habe eine einwöchige Kündigungsfrist.
Im Gegenzug bekam ich am 20.06.07 von meiner Firma die Kündigung zum 28.6.07.
Am 1.7.07 fange ich meinen neuen Job an.
Fragen:
Welche Kündigung ist gültig?
Kündigung./.Kündigung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Meines Wissens ist die Kündigung gültig, die zuerst angekommen ist.
Hallöchen,
also ich würde auch sagen, das deine Kündigung gilt. Das andere ist ja eher wie eine Trotzreaktion anzusehen, oder?
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--- editiert vom Admin
Normalerweise ist nicht die Kündigung wirksam, die zuerst ankommt, sondern diejenige, die das frühere Beendigungsdatum trägt.
Auf den ersten Blick wäre also die Kündigung durch den AG wirksam.
Weitere Voraussetzung ist jedoch, dass dabei die Kündigungsfrist eingehalten wurde.
In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage, wenn nicht urch eine Tarifvertrag etwas anders vereinbart wurde. Tarifverträge mit kürzeren Kündigungsfristen in der Probezeit gelten z.B. in der Zeitarbeitsbranche.
Es ist daher nicht so ganz klar, welche Kündigung in Deinem Fall jetzt gilt.
Die Kündigung ist als erstes gültig die den früheren Poststempel hat, das ist denke ich mal hier noch entscheidend!
quote:
Die Kündigung ist als erstes gültig die den früheren Poststempel hat, das ist denke ich mal hier noch entscheidend!
Eine Kündigung ist kein Gewinnspiel und mit Poststempel hat das mal gar nichts zu tun.
In dem Fall ist der AN gelackmeiert, wenn er (aus Freundlichkeit oder was auch immer) seine Kündigung zu früh abgibt.
In diesem Fall ist die Kündigung des AG früher wirksam.
Ist zwar nicht fair vom AG, aber rechtlich nicht zu beanstanden.
sorry hab das mit §4 aus dem KSCHG verwechselt...
Danke für die Antworten.
Ich bin (noch) bei einer Zeitarbeitsfirma und hier beträgt die Kündigungsfrist tatsächlich lt. Tarifvertrag 1 Woche.
Danke euch...
Und jetzt?
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