Kündigung/Aufhebungsvertr. in Probezeit (<4 Woche)

10. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
helloworld
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung/Aufhebungsvertr. in Probezeit (<4 Woche)

Hallo,

Folgende Situation:

Nach 2-wöchiger Tätigkeit in einem Unternehmen bin ich seit 1 Woche krankgeschrieben und möchte meine Tätigkeit dort in dem Unternehmen auch nicht weiter fortführen. Dabei möchte ich möglichst wenig Erde beim AG verbrennen und auch nicht im Streit gehen.

Soweit ich es verstanden habe, steht mir zunächst aufgrund einer Beschäftigung von weniger als 4 Wochen (und Probezeit) bei Krankheit nur Krankengeld von der KK zu. Die Frage ist nun, ob ich dem AG zunächst nur sage, dass ich auf unbestimmte Zeit krank bin und somit eine Kündigung provoziere (Krankschreibung ist kein Problem) und noch 4 Wochen (?) Krankengeld erhalte oder ob ich ein Aufhebungsvertrag vereinbare (und somit mit sofortiger Wirkung kein Gehalt mehr kriege, aber auch keine Kündigung in dem Sinne erhalte)? Selber kündigen würde ich ungern, da ich dann theoretisch für die Dauer der Kündigungsfrist noch arbeiten müsste (4 Wochen).

Mir ist klar, dass es so oder so suboptimal ist nach so kurzer Zeit aufzuhören, aber das ist im Moment irrelevant. Auch überlege ich bei weiteren Bewerbungen die Tätigkeit aufgrund der kürze nich anzugeben.. Alg o.ä. werde ich in den nächsten 6 Monaten auch nicht beantragen, sodass eine Sperrfrist auch kein Thema ist.

Was denkt ihr ist die sauberste Lösung?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Die "sauberste Lösung" wäre m.E., dem AG klar zu sagen, dass einem die Arbeit (oder was immer es sei) nicht liegt, was Sache ist. Die Probezeit ist dazu da zu klären, ob man miteinander kann. Ich wüsste nicht, wieso es da "verbrannte Erde" oder auch nur Streit geben müsste - es kommt eben nicht darauf an, was man sagt, sondern wie.

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#2
 Von 
nachtmieze
Status:
Praktikant
(879 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
(Krankschreibung ist kein Problem)

dann ist doch eigentlich unrelevant ob Sie kündigen, oder gekündigt werden?
Längere Krankschreibung kein Problem? Das wissen Sie schon jetzt?

Fatal finde ich nur Ihren Betrug an der Versichertengemeinschaft, den Sie ja für Ihr zeitweises "Unwohlbefinden" in Ihrem Job ausnutzen.
Wir reden also kaum um die sauberste Lösung!

Weiteren Vorschlägen zur optimalen Gestaltung Ihres Lebenslaufs enthalte ich mich gerne.



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-- Editiert nachtmieze am 13.11.2011 13:36

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#3
 Von 
helloworld
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss einsehen, dass ich mich in meiner Anfrage unglücklich ausgedrückt habe. Es geht mir in keinstem Falle darum Krankengeld zu erschleichen und eine Krankheit vorzutäuschen (und diese mit einer dubiosen Krankschreibung zu erreichen). Ich kann die Tätigkeit definitiv aus gesundheitlichen Gründen nicht weiterführen, was durch mehrere Ärzte belegt werden kann (<- darauf bezog sich auch die unglückliche Aussage: "Krankschreibung kein Problem"). Es ist folglich in meinem als auch im Interesse des AG das Arbeitsverhältnis zu beenden.

Ich werde somit einen Aufhebungsvertrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt anstreben und diesen mit dem AG vereinbaren, um somit auch die KK möglichst wenig zu belasten und denke, dass es die sauberste Lösung ist.

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#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ein Aufhebungsvertrag muß die Kündigungsfrist berücksichtigen und es muß drinstehen, dass sonst eine betriebsbedingte Kündigung erfolgen würde.

Das gilt aber nur, wenn man auf Arbeitslosengeld angewiesen ist.


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