Guten Abend,
wahrscheinlich wurde diese, oder eine ähnliche Frage schon ...zig mal gestellt. Aber ich brauche eine schnelle Antwort.
Ich beabsichtige mein Arbeitsverhältnis mit der gesetzlichen Kündigungsfrist zu kündigen. D. h. mit einer Frist von 4 Wochen zu Ende November. Das Arbeitsverhältnis besteht seit 2 Jahren.
Frage:
Habe ich Anspruch auf mein tarifliches (IG-Metall) Weihnachtsgeld 2010?
Gruß
--ratlos--
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-- Editiert am 05.10.2010 22:21
Kündigung/Anspruch Weihnachtsgeld
5. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 5. Oktober 2010 | 22:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung/Anspruch Weihnachtsgeld
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 5. Oktober 2010 | 22:28
Von
Status: Bachelor (3142 Beiträge, 3485x hilfreich)
quote:
Frage:
Habe ich Anspruch auf mein tarifliches (IG-Metall) Weihnachtsgeld 2010?
Im AV + TV nachsehen.
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#2
Antwort vom 5. Oktober 2010 | 22:41
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Hallo,
grundsätzlich besteht Anspruch auf Weihnachtsgeld nur dann, wenn das Arbeistsverhältnis erst nach Ablauf der ersten 3 Monate des Folgejahres endet.
Denmach dürfte das Arbeitsverhältnis nicht vor dem 31.03.2011 enden.
Schau mal in diesen Link...
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7478.pdf
....was auf Dich zutrifft.
LG nero
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-- Editiert am 05.10.2010 22:49
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#3
Antwort vom 5. Oktober 2010 | 22:44
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
quote:
wahrscheinlich wurde diese, oder eine ähnliche Frage schon ...zig mal gestellt. Aber ich brauche eine schnelle Antwort.
Das ist hier eine Diskussionsplattform, keine kostenlose Rechtsberatung. Eine schnelle Antwort bekommen Sie hier über Frag-einen-Anwalt. Dort sollten sie die betreffenden Passagen aus dem AV und TV aber am besten gleich zitieren.
Eine weitere Möglichkeit ist für Sie natürlich auch die kostenlose Rechtsauskunft als Gewerkschaftsmitglied, schliesslich geht es um Bestimmungen aus einem Tarifverttrag.
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#4
Antwort vom 5. Oktober 2010 | 22:59
Von
Status: Junior-Partner (5011 Beiträge, 2532x hilfreich)
@ nero070
quote:
Schau mal in diesen Link...
http://www2.igmetall.de/homepages/recklinghausen/file_uploads/7478.pdf
Ich hatte diesen link auch zufällig fast zeitgleich gefunden und überflogen, zu Ihrer grundsätzlichen Aussage finde ich darin aber keinen Text.
Kennen wir denn den entsprechen TV der IG-Metall? Es gibt doch X TVs, die die IG Metall abschliesst. Ob dort jeweils die von Ihnen angesprochene Regelung für Weihnachtsgeld gilt? Ich habe da meine Zweifel.
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