Kündigung zum Freitag oder Sonntag?

26. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
alicio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigung zum Freitag oder Sonntag?

Hallo

bin zur Zeit in der Probezeit, da gelten 2Wochen Kündigungsfrist egal wann.
Ab 27.08 hab ich einen neuen Arbeitgeber.

Die Frage ist ob ich dann zum 24.08(Freitag) kündige oder 26.08(Sonntag) ??

Es geht in erster Linie darum ob ich an diesem Wochenende 25.+26.08 dann weiterhin einen Versicherungsschutz habe.
Und in zweiter Linie gehts um das Gehalt ob diese beiden Tage dann abgerechnet werden.

Danke und Gruß!

alicio

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Man kann auch so kündigen, dass der 26.8. der letzte Tag ist. Ob das ein Sonntag ist, spielt keine Rolle.

quote:
bin zur Zeit in der Probezeit, da gelten 2Wochen Kündigungsfrist egal wann.


Dann aber sehr genau überlegen, ob man exakt 2 Wochen vorher kündigt oder z.b. bereits morgen. Der AG könnte dann seinerseit mit der 14tägigen Frist den Vertrag zum früheren Zeitpunkt kündigen. Da haben sich schon so manche AN verwundert die Augen gerieben.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alicio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo

Ich bin bei einem Dienstleister angestellt und extern tätig.
Er hatte mir schon gekündigt aber auf Druck vom Kunden hat er die Kündigung zurückgezogen.
Grund der Kündigung war das er Angst hat das ich bis zum Schluss Krank mache.
Heute hat er mich dran erinnert dass ich die Kündigung einreichen soll wegen den Fristen, also denke ich nicht dass er da nochma kündigen wird um mir zuvor zukommen.

Zurück zu meinen Fragen.
Wie sieht es denn generell aus wegen dem Wochenende wenn man Freitag letzten Tag hat.
Hat man Versicherungsschutz?
Entgeht einem für 2Tage lohn?

Gruß

alicio

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:

Er hatte mir schon gekündigt aber auf Druck vom Kunden hat er die Kündigung zurückgezogen.



Da man eine Kündigung nicht zurück ziehen kann, könntet ihr euch höchstens auf einen neuen Arbeitsvertrag geeinigt haben.
Sicher, das dann die Kündigungsfristen noch richtig sind?

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Krankenversichert ist man auf jeden Fall. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung kenne ich mögliche negative Folgen nicht.

Beim Lohn kann es passieren, da angeblich manche Lohnprogramme mit 30-Tagen arbeiten. Da müsste man jemand aus der Buchhaltung fragen.
Normalerweise dürfte der Lohn nicht unterschiedlich sein, wenn Sa-So nicht gearbeitet wird.

Aber was spricht dagegen, zum 26.8. zu kündigen.

quote:
Heute hat er mich dran erinnert dass ich die Kündigung einreichen soll wegen den Fristen, also denke ich nicht dass er da nochma kündigen wird um mir zuvor zukommen.


Sie sind gewarnt, Ihre Entscheidung. Wenn das Vertragsende für beide Seiten bereits bekannt und abzusehen ist, dann ist die Gefahr möglicherweise gering, da stimme ich zu.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
alicio
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Kein neuer Arbeitsvertrag.
Es ist so als hätte die Kündigung nie stattgefunden!

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

quote:
Da man eine Kündigung nicht zurück ziehen kann, könntet ihr euch höchstens auf einen neuen Arbeitsvertrag geeinigt haben.


Man kann sich auch auf die Fortführung des gekündigten Vertrages einigen.

0x Hilfreiche Antwort

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