Hallo,
meine Freundin wird ab Juni in ein befristetes arbeitsverhältniss übernohmen, sie macht zur zeit dort eine ausbildung, ist im juni fertig und kriegt dann einen 19 monatigen befristeten arbeitsvertrag. Da wir aber ein Kind haben wollen haben wir etwas angst das sie ihren job verliert. Sie wird aufjedenfall ihren job weiter ausüben da ich dann in elternurlaub gehe da ich weniger verdiene als meine freundin. Sie will halt ca. 1 monat vor der geburt, und ca. 2 monate nach der geburt den mutterschutz in anspruch nehmen. Kann sie gekündigt werden weil das arbeitsverhältniss befristet ist?
Kündigung wegen Schwangerschaft
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitgeberseitige Kündigung wegen Schwangerschaft ist normalerweise ausgeschlossen.
Aber wenn das Arbeitsverhältnis befristet ist, geht der Mutterschutz nur bis Ende der Frist.
Und über die Planung einer Schwangerschaft sollte deine Freundin am besten gar nicht laut reden, sonst bekommt sie nicht mal den befristeten Vertrag.
Und den Mutterschutz nach der Geburt kann man nicht in Anspruch nehmen, den muss Frau in Anspruch nehmen. Nur vor der Geburt könnte sie auf freiwillige Basis bis zur selbigen Arbeiten (6 Wochen vor Termin/8 Wochen nach Termin).
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Mal noch ergänzend: Bis zum Ablauf der Befristung hat sie natürlich schon den Kündigungsschutz nach dem MuschG.
wie wärs erst mal mit ein wenig arbeiten und sich dann überlegen ein kind zu bekommen??
...
-- Editiert von venotis am 31.03.2008 10:18:09
Kann sie gekündigt werden weil das arbeitsverhältniss befristet ist?
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis ist eine Kündigung doch gar nicht notwendig. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit dem Ablauf der Befristung ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis sollte man übrigens auch ohne Schwangerschaft nicht einfach davon ausgehen, dass der Vertrag verlängert wird. Sonst wäre er ja nicht befristet worden.
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