Ich habe ein großes Problem.
Bin seit 9 Jahren in einer Arztpraxis als Arzthelferin beschäftigt.
Im Sommer 2008 wurde ich leider sehr krank. Mein Chef ist nicht mein Hausarzt.
Mein Hausarzt hatte Urlaub und mein Chef hatte die Urlaubsvertretung. Also musste ich mit meinen akuten Beschwerden zu ihm. Leider bin ich anfänglich unter einer falschen Diagnose behandelt wurden. Zwei Wochen später kam ich mit einer sehr ernsten Erkrankung in das Klinikum als Notfall. Hatte auch jetzt viele Wochen Reha hinter mir. Eine Reha liegt noch vor mir und dann sei die Prognose so das ich vorerst stundenweise wieder arbeiten kann und später auch wahrscheinlich wieder in Vollzeit.
Einen Tag vor Jahresende wurde ich in die Praxis bestellt. Dort wurde mir mündlich die Kündigung ausgesprochen da ich nicht sagen kann wann ich wiederkommen kann und es wohl auch drunter und drüber geht in der Praxis.An meinen Arbeitsleistungen sei nichts auszusetzen , nur meine Gesundheit eben. Die schriftliche Kündigung soll dann zum März diesen Jahres kommen.
Meine Frage : Muss ich das wirklich so hinnehmen? Was kann ich jetzt tun? Ich weiss ja auch nicht wo ich dann meine Wiedereingliederung machen soll? Welcher neue Arbeitgeber lässt sich denn auf sowas ein? Kann ich auf eine Abfindung klagen? Wer hat denn Erfahrungen mit sowas?
Danke herzlich für alle die sich meines Problems annehmen!! Mailine
-- Editiert von Mailine am 08.01.2009 11:28
-- Editiert von Mailine am 08.01.2009 11:29
Kündigung wegen Krankschreibung?
8. Januar 2009
Thema abonnieren
Frage vom 8. Januar 2009 | 11:36
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigung wegen Krankschreibung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 8. Januar 2009 | 17:25
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Wie viele Mitarbeiter hat die Praxis denn überhaupt (ohne Auszubildende), wenn man sie nach folgenden Schema zusammenzählt?
- AN bis 20 Stunden/Woche zählen mit 0,5
- AN bis 30 Stunden/Woche zählen mit 0,75
- AN über 30 Stunden/Woche zählen mit 1,0
AN = Arbeitnehmer
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#3
Antwort vom 8. Januar 2009 | 21:04
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 5x hilfreich)
Die Praxis hat 2 Vollzeitkräfte 39,5 h die Wochen.
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