Kündigung während der Einstiegsqualifizierung -EQJ

23. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mika12345
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Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung während der Einstiegsqualifizierung -EQJ

Hallo,

ich hab seit dem 01.08 ein (EQJ) Einstiegsqualifizierungs Jahr begenonnen.
Dies ist mit einer Ausbildung zu vergleichen.
In dem EQJ wird ein ein jähriges Praktikum in einem bestimmten fach gemacht, bei mir war es der Bürokaufmann im Gesundheitswesen.
Das EQJ sollte bei mir bis zum 31.07.10 gehen und sollte danach im 2. Lehrjahr weiter gehen.
Ich habe heute jedoch eine Kündigung erhalten mit 2 kleinen Sätzen die ca. so aussehen

hiermit kündigen wir Ihnen dass Arbeitsverhältnis zum 31.10.2009. Ab dem 26.10.2009 gewähren wir Ihnen Urlaub.

Meine Arbeitgeberin hat diesen Zettel unterschrieben, ich jedoch auch, weil das für sie nur eine Bestätigung sei dass ich die kündigung zur kenntnis genommen habe.

Die Probezeit ist zudem vorbei.

Kann ich wirklich in so kurzer zeit gekündigt werden?
Bitte um Rat

Mfg



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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
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Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

GIbts denn irgend einen Vertrag ?

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#2
 Von 
Mika12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Es bestand ein Vertrag der die zeit des EQJ geregelt hat, sowie urlaub, arbeitsstunden, gehalt und probezeit.

Es gab auch eine regelung zur kündigung jedoch versteh ich die nicht 100%ig.

Nach der Probezeit (in der ich nicht mehr bin bzw. war) kann der Vertrag nur aus einem wichtigen Grund ( der nicht angegeben war) ohne einhalt einer kündigungsfrist gekündigt werden

den satz versteh ich in meiner lage nicht richtig?

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
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Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Der Vertrag ist nicht kündbar, es sei denn ein wichtiger Grund liegt vor: Klauen, Firma brennt ab, Ausbilder stirbt, man verlier den Hals und den Kopf bei einem Unfall..

Wenn es keine Kündigungsmöglichkeit gibt wird das so nicht gehen.

Da bleibt wohl nur der Weg zu Arbeitsgericht, bzw man sollte den TRäger der Massnahme kontaktieren.

Übrigens hat ein Qualifizierungsjahr kein "zweites Lehrjahr"

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#4
 Von 
Mika12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich meinte auch nach dem EQJ währe ich ins zweite lehrjahr gekommen.
Es gab keinen so ehrheblichen grund der eine kündigung rechtfertigt.
Da meine Ausbilderin seit ca 3-4wochen krank ist hieß, es "wir können dir nichts beibringen" und da ich nicht weiss wann meine ausbilderin wieder kommt, kann ich ja nichts dafür das ich gekündigt werde.

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Gibts keinen Träger für die Massnahme : Arbeitsamt, IHK.. dann den mal kontaktieren.

Kommt der Ausbilder wieder oder nicht - das wäre die Frage. Ohne Ausbilder gibts ja keine Ausbildung und das wäre dann schon ein wichtiger Grund.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

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#6
 Von 
Mika12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Die IHK regelt die Maßnahme.
Ich bin mir auch ziemlich sicher das der ausbilder wieder gekommen wäre,
weil er ziemlich viel für die firma gemacht hat und auch total nett war.

naja ich werd sobald wie möglich die ihk kontaktieren und gegen die kündigung klagen.

So geht es schließlich nicht!

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#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Man könnte den Ausbilder ja auch mal anrufen oder besuchen ?!!

K.

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#8
 Von 
Mika12345
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

aber ob es mir mein arbeitsplatz wieder bringt ist fraglich


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#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ne aber ne Antwort wann der Ausbilder wieder kommt. Sonst wäre die Kündigung aus wichtigen Grund angemessen. Es sei denn es gibt weitere "Ausbilder" in der Firma.

K.

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