Kündigung vor Arbeitsantritt: Vertragsklausel

12. Oktober 2018 Thema abonnieren
 Von 
Ainawee
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung vor Arbeitsantritt: Vertragsklausel

Hallo zusammen,

Ich habe ein Arbeitsvertrag geschlossen mit Jan. 2019 als anfangsdatum. Jetzt habe ich ein anderes Angebot und ich möchte dieses stattdessen nehmen. Gemäß meine Recherchen, ich kann meinen Vertrag schon vor Beginn der Arbeiten kündigen, wenn in meinem Vertrag nichts steht, dass eine Kündigung vor dem Starttermin nicht möglich ist.

Ich bin mir nur über eine Klausel nicht sicher:

" Das Anstellungsverhältnis beginnt am 01.01.2019. Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat".

Bedeutet dies, dass ich den Vertrag nicht bis zum Beginn der Probezeit kündigen kann?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17379 Beiträge, 6471x hilfreich)

Nein, das bedeutet es nicht.

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