Hallo,
ich habe eine Frage zur Gehaltzahlung bei Kündigung. ich habe am 01.07. einen Job angefangen bei einer Zeitarbeitsfirma zum 12.07. habe ich gekündigt da ich eine neue Anstellung fand. Der Arbeitgeber zahlt immer zum 15. des Folgemonats. Ist dies nach ausscheiden rechtens oder muss er nach ausscheiden überweisen? Klartext der Arbeitgeber will erst zum 15.08. überweisen. Befindet er sich in Verzug?
LG SJ
Kündigung und Gehaltszahlung
15. August 2018
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Frage vom 15. August 2018 | 09:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung und Gehaltszahlung
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#1
Antwort vom 15. August 2018 | 09:46
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Wenn der 15. des Folgemonats vereinbart ist, gilt das auch beim Ausscheiden.
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