Kündigung trotz Krankheit?

19. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Faiv123
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung trotz Krankheit?

Hallo zusammen,

Folgendes Problem:

Ich bin beruflich als Maurer/Zimmerer(fürs Folgende: kein schlechter Arbeiter und immer den Po aufgerissen ;) ) angestellt, bin aber seit dem 19.3. Dank eines Bandscheibenvorfalles krankgeschrieben. Neuerdings seit dem 14.8. Besuche ich eine Rehaklinik. Da es aber warscheinlich keine Besserung gibt, wird es eventuell auf eine LTA hinauslaufen. Steht aber nicht fest. Aber das Problem ist ganz woanders. Mein Chef drängt schon lange darauf mich zu kündigen, trotz betteln das ich ja noch nicht weiß wie es weitergeht, sogar noch anscheinend während der Reha, da ich anscheinend eh nicht wiederkommen würde und er müsste die hohen BG Beiträge so wie auch Urlaubsgeld bei der SOKA Bau monatlich bezahlen/einzahlen. Nun verzweifle ich fast. Was passiert wenn er mich kündigt, laut Google darf er das doch erst nach 8Monaten. Zudem habe ich keine Rechtschutzversicherung und könnte mirvklagen Dank Krankengeld nicht leisten. Und was passiert dann mit mir, meiner Familie und meinem Haus? Muss ich mich dann wirklich zum ersten mal arbeitslos melden? Vielleicht schon während der Reha? Hab ich dann noch Anspruch auf eine LTA? Was soll ich machen wenn ich ne Wiedereingliederung machen soll ohne Betrieb? Bzw. Wenn ich gesund aus der Reha komme: wer stellt mich dann noch ein mit Handycap? Ich freue mich über alle Antworten, da es um meine Existenz geht.

-- Editiert von Faiv123 am 19.08.2018 15:29

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17444 Beiträge, 6490x hilfreich)

Du bist nicht der erste und wirst nicht der letze AN sein, der berufsunfähig wird durch Krankheit.
Kündigen kann dir dein AG, wenn vor allem die Prognose schlecht ist, dass du also wohl kaum wieder wirst so arbeiten können.
Kündigen kann dein AG dir auch, wenn du noch im Krankenstand bist.
Wieso soll das erst nach 8 Monaten gehen? Die Kündigungsfrist ergibt sich aus deinem AV oder TV und gegen eine Kündigung kannst du klagen. Kostet kaum und geht ganz einfach. Rechtsschutz könnte hilfreich sein, ist aber nicht erforderlich. Einen Rechtsanwalt brauchst du nicht und müsstest ihn auch nur selber zahlen.
Wenn du am Bau nicht länger wirst arbeiten können, wird man dir wohl Umschulung anbieten. Meldung bei der AA ist erforderlich, sowie die Dinge sich abzeichnen. (Derzeit nicht, weil nicht vermittlungsfähig).

Zum Thema LTA
https://www.talentplus.de/lexikon/Lex-Leistungen-zur-Teilhabe-am-Arbeitsleben-LTA/
,,, scheint aber noch eher Zukunftsmusik zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Faiv123):
Kündigung trotz Krankheit?

Nö, eher wegen der Krankheit.
Denn entgegen landläufiger Gerüchte kann Krankheit in der Tat ein Kündigungsgrund sein.



Zitat (von Faiv123):
laut Google darf er das doch erst nach 8Monaten.

KEien Ahnung was man da gegooglet hat.
Kündigen darf der Arbeitgeber eigentlich jederzeit.



Zitat (von Faiv123):
Zudem habe ich keine Rechtschutzversicherung und könnte mirvklagen Dank Krankengeld nicht leisten.

Wenn man bedürftig ist, gibt es von Staat Beratungs- und Prozesskostenhilfe.



Zitat (von Faiv123):
Und was passiert dann mit mir, meiner Familie und meinem Haus?


Was soll damit passieren?



Zitat (von Faiv123):
Muss ich mich dann wirklich zum ersten mal arbeitslos melden?

Nö, mus sman nicht.
Nur gibt es dann halt auch kein ALG I.



Zitat (von Faiv123):
Wenn ich gesund aus der Reha komme: wer stellt mich dann noch ein mit Handycap?

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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