Kündigung ohne Sperre. Wie ???

24. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Annosch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ohne Sperre. Wie ???

Hallo erst einmal an alle miteinander!

Und zwar sieht es bei mir so aus, das ich unbedingt aus meiner Arbeitsverhältniss (festvertrag)heraus möchte.
Ich arbeite schon seit 4 Jahren in der Pflege. Ich habe auch eine Tochter von 6 Jahren. Bislang hat es immer geklappt, in meinen schichten zu schaffen.
Ich und mein Partner haben immer gegeneinander Schicht geschafft.
Vor ca 1 Jahr haben mein Partner und ich, uns getrennt.(Bin also alleinerziehend).
Darauf hin habe ich dann mit meiner Chefin gesprochen, dass ich bloß noch unter der Woche schaffen kann.
Kein Feiertags und Wochenende mehr.( Zwecks Betreung meiner kleinen)
Mit der Ausage von mir ``wenn das nicht klappt, soll sie mich dann kündigen´´
Sie versicherte mir, das es ok ist, und sie setzt mich nur noch unter der Woche ein,in den Zeiten wo meine kleine im Kindergarten untergebracht ist.
So das ging eine weile gut.
Vor 3 Monaten enteckte ich im Dienstplan, dass ich auch am Wochenende gesteckt war, darauf hin bin ich gleich zu meiner Ceffin und fragte sie ob sie sich verplant hat.
Sie sagte dann zu mir, dass sie sich nicht verplant hat sie brauch mich und sie muß mich auch am Wochenende einplanen.
Ich fragte sie, wo soll ich meine kleine lassen wenn ich am Wochende schaffen muß?
Da Antwortete sie mir ich soll mir ein Kopf machen.
Das geht sie nichts an, schließlich habe ich ein Arbeitsvertrag geschlossen, mit den Schichtzeiten und Wochenenden war ich einverstanden.
Ich erklärte ihr nochmal, dass ich mich jetzt in einer anderen Situation befinde.
Großeltern habe ich auch nicht hier, die wohnen zu weit weg. Und Freunde und Bekannte kann ich auch nicht immer meine Tochter aufdrücken.
So mittlerweile ist die gute Frau so zu mir, dass sie mich schon immer 2 Wochenenden im Monat zum schaffen einplant.
Und ich bin gezwungen, meine kleine jedesmal zum schaffen mitzunehmen.
Feiertags genau das selbe spiel.
Ich merke es das es meine kleine Maus viel zu viel ist.Das ewige frühe aufstehen.
Beim Arbeitsamt habe ich mich schon informiert, die sagen wenn ich selber kündige bekomme ich eine Sperre. Hab mich richtig verloren gefühlt.
Ich muß erst nachweisen können das ich mich nach einer anderen Arbeit umgesehen habe.
Aber mal erlich dafür habe ich ja weiß Gott keine Zeit.
Stehe schon so genug unter druck.
Mit meiner Chefin habe ich schon 3 Gespräche geführt, und ich habe sie regelrecht angebettelt, das sie mich kündigen.
Sie sagt jedesmal zu mir wir können sie nicht kündigen, da wir Personalmangel haben.

So meine Frage ist , was kann ich machen, das ich aus dem Arbeitsvertrag herauskomme, ohne eine Sperre vom Arbeitslosengeld zu bekommen?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ich würde bei der nervlichen Belastung erkranken !! Evtl. für das zur Kündigung.

Jedoch führt auch eine "Kündiung" zu einer Sperre, denn gegen eine unberechtigte Kündigung muss man per Gericht vorgehen.

Wenn man mit der Chefin noch reden kann. Die soll dir eine neue Stelle mit neuem Arbeitsvertrag anbieten, am besten in einem völlig anderen Bereich. Natürlich mit einer Probezeit..._ ) Der Job kann dann ersatzlos wegfallen

Oder man kennt einen Unternehmer, Verein oder sonst was der so einen Arbeitsvertrag anbieten. In der Probezeit dann kündigt ...

Man kann sich auch einen echten neuen Job suchen - wenn man will

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Annosch:

Die Frage hat mit Arbeitsrecht eigentlich nicht wirklich zu tun und ist wohl besser im Unterforum Sozialrecht aufgehoben. Bitte mal kopieren und dort neu einstellen.

Vorab mal soviel: Selbstverständlich führt eine arbeitgeberseitige Kündigung nicht automatisch zu einer Sperrzeit, nur weil man sich nicht gereichtlich dagegen zur Wehr setzt. Eine Sperrzeit wird nur dann verhängt, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten verursacht hat. Und das müsste dann in der Arbeitgeberbescheinigung so angegeben werden.

Meines Erachtens dürfte vorliegend selbst eine Eigenkündigung nicht zu einer Sperre führen, wenn die Kinderbetreuung nicht ausreichend sichergestellt ist. Und ein 6-jähriges Kind mit zur Arbeit zu nehmen, ist sicher unzumutbar; für Dich genau so, wie für das Kind.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

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