Kündigung ohne Abmahnung oder Personalgespräch?

30. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb500710-42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ohne Abmahnung oder Personalgespräch?

Hallo,
ich hab folgende Situation in unserem kleinen Betrieb:
Zwischen unserem Chef und einer Arbeitnehmerin gab es hin und wieder inhaltliche Diskussionen bei einigen Projekten. Es wurde vielleicht auch mal etwas lauter, aber blieb immer beim Thema und wurde nicht persönlich.
Wir anderen haben das als normale Diskussion eingeschätzt.
Einmal ist die AN zwar auch etwas lauter geworden, weil unser Chef sich daneben benommen hatte (mal wieder) und sie sich darüber aufgeregt hat, aber dafür hatte sie sich auch im Nachhinein entschuldigt.
Es gab bisher kein Personalgespräch und auch keine Abmahnung. Trotzdem hat er einer anderen Person gegenüber geäußert, dass er ihr kündigen will und das so nicht weiter geht und sie baldmöglichst weg soll. Die Person hat das dann der betroffenen Kollegin erzählt, da sie sich dazu verpflichtet gefühlt hat. Denn die Kündigungspläne standen schon länger wohl im Raum ohne das Gespräch mit der AN zu suchen. Als er darauf angesprochen wurde, hat er sich auch verweigert mit ihr überhaupt das Gespräch zu suchen und Probleme so zu klären. Für ihn gibt es nur die Möglichkeit: Sie muss weg.

Jetzt frage ich mich, ob das überhaupt so rechtens ist.
Darf der Arbeitgeber ein Personalgespräch überhaupt verweigern?
Darf die AN überhaupt einfach gekündigt werden (innerhalb der Kündigungsfrist), wenn es vorher kein Personalgespräch mit ihr gab und auch keine Abmahnung? Ich weiß, dass es Gründe für eine fristlose Kündigung gibt, aber anderer Meinung als der Chef zu sein und seine Meinung offen zu sagen (ohne beleidigend zu werden), darf doch wohl gewiss nicht dazu zählen?
Kann ein Arbeitgeber einfach bei anderen rumerzählen, dass er sie kündigen will, ohne zuerst mit ihr gesprochen zu haben?
Stellt die Informationsweitergabe zwischen den Kollegen ein Problem dar?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17373 Beiträge, 6467x hilfreich)

Erst einmal: Es gibt bisher nichts Belastbares. nur Gerede.
Dann: Es gibt Kündigungen, die zuvor einer Abmahnung bedürfen - es gibt aber auch andere ganz ohne; betriebsbedingte Kündigungen etwa. Und wenn der Betrieb ein Kleinbetrieb ist, ist ohnehin leicht gekündigt, auch ganz ohne Angabe von Gründen. Ein Personalgespräch jedenfalls ist nicht zwingende Voraussetzung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Das Unternehmen kann den Arbeitnehmer jederzeit kündigen. Auch fristlos und ganz ohne Begründung und auch ganz ohne vorherige Gespräche zu führen.

Ob die Kündigung dann haltbar wäre, da wird man prüfen können wenn was belastbares auf dem Tisch liegt.
Da solllte man auch nicht lange zögern, denn die Klagefrist ist 3 Wochen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von fb500710-42):
Darf die AN überhaupt einfach gekündigt werden (innerhalb der Kündigungsfrist), wenn es vorher kein Personalgespräch mit ihr gab und auch keine Abmahnung?


Ja.

Zitat (von fb500710-42):
Ich weiß, dass es Gründe für eine fristlose Kündigung gibt, aber anderer Meinung als der Chef zu sein und seine Meinung offen zu sagen (ohne beleidigend zu werden), darf doch wohl gewiss nicht dazu zählen?
Stimmt.

Zitat (von fb500710-42):
Kann ein Arbeitgeber einfach bei anderen rumerzählen, dass er sie kündigen will, ohne zuerst mit ihr gesprochen zu haben?
Die Frage beantwortet sich durch Deinen Text selbst, da er es ja wohl hat.

Zitat (von fb500710-42):
Stellt die Informationsweitergabe zwischen den Kollegen ein Problem dar?


Kein rechtliches, aber in der Beziehung zwischen der Plaudertasche und dem Chef vermutlich schon.

Berry

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