Hallo zusammen,
meine Frau hat seit September einen Arbeitsvertrag (geringfügige Beschäftigte / 400€-Job) bei einer Drogerie. Kurz nach Arbeitsbeginn haben wir erfahren, dass sie schwanger ist
Vor einer Woche hat meine Frau ihrer Vorgesetzten in der Filiale gesagt, dass sie schwanger ist. Eine schriftliche Betätigung wollte sie in Form eines ärztlichen Attestes nachreichen.
Heute bekommt sie promt die Nachricht, das ihr zum 10.11.06 gekündigt wird Angeblich weil eine andere Frau frühzeitig aus dem Mutterschutz zurückkehrt ... Der Betriebsrat hat angeblich zugestimmt. Der wusste aber wohl auch nichts von der Schwangerschaft ...
Ist die Kündigung überhaupt rechtens ? Ist es ein Problem, dass sie ihre Schwangerschaft erstmal nur mündlich mitgeteilt hat ?
Hier ein Auszug aus dem Arbeitsvertrag:
§ 1 Anstellung und allgemeine Pflichten
Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom 02.09.2006 als geringfügig beschäftigte Verkaufshilfe angestellt. .....
§ 2 Probezeit
Dieser Vertrag wird vorläufig zur Probe für die Zeit vom 02.09.2006 bis 28.02.2007 abgeschlossen und endet durch Zeitablauf, ohne das es einer Kündigung bedarf. Innerhalb der Probezeit ist eine Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen zulässig.
§ 3 Kündigung
Wird das Arbeitsverhältnis über den Ablauf der Probezeit hinaus fortgesetzt, so geht es in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über. ...."
Wir sind über jeden Hinweis Dankbar !!
Viele Grüße,
O. + V.
Kündigung in der Probezeit trotz Schwangerschaft !?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Der AG ist im Recht. Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Seiten, ohne Begründung und unter Einhaltung der vorgegebenen Kündigungsfrist, in Ihrem Fall 2 Wochen, gekündigt werden. Die Schwangerschaft ändert daran überhaupt nichts.
Hierbei handelt es sich doch um eine fristgerechte Kündigung in der Probezeit. Ich weiss nicht worauf Ihre Frage abzielt. Natürlich ist die Kündigung rechtens.
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--- editiert vom Admin
Es ist richtig, dass Deiner Frau aufgrund der Schwangerschaft nicht gekündigt werden darf.
Wenn der Arbeitgeber nichts von der Kündigung wusste, dann muss er innerhalb von 2 Wochen nach der Kündigung darüber informiert werden. Die Kündigung wird dadurch unzulässig.
Deine Frau sollte also nunmehr nachweisbar den Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren und ihn darauf hinweisen, dass nach § 9 MuSchG
die Kündigung somit nicht zulässig ist.
Sollte der AG dennoch die Kündigung nicht zurücknehmen, muss eine Kündigungsschutzklage erfolgen. Diese Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach dem Erhalt der Kündigung erfolgen.
Durch den Passus in § 2 des Arbeitsvertrages hat Deine Frau einen zeitlich befristeten Vertrag, der trotz der Schwangerschaft am 28.02.2007 enden wird.
Kündigung ist wohl wirksam. Sonst braucht man keine Probezeit!
quote:
Kündigung ist wohl wirksam. Sonst braucht man keine Probezeit!
<font color=red>Dein Quatsch wird auch durch Wiederholung nicht wahrer.</font>
Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass in der Probezeit oder in den ersten x Monaten des Arbeitsverhältnisses der Kündigungsschutz für Schwangere noch nicht bestünde, dann hätte er das ausgedrückt. Siehe z.B. Kündigungsschutzeinschränkung für Schwerbehinderte im SGB IX (für die ersten 6 Monate).
nur zur Info: wenn die AN nicht innerhalb der 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung gegen die Kündigung klagt, wird diese Rechtskräftig!!
Wie kommt ihr alle darauf, dass ein "netter" Brief an den AG ausreicht damit die Kündigung unwirksam wird??
@ OK
innerhalb von zwei Wochen dem AG schriftlich mitteilen, dass Frau schwanger ist und deshalb nicht gekündigt werden darf. Die Rücknahme der Kündigung schriftlich (!) geben lassen oder - wenn der AG sich weigert - innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung beim AG klagen.
Ansonsten bleibt noch zu sagen, dass der Vertrag befristet ist und sehr warscheinlich nicht verlängert wird. Da hilft auch eine Klage nichts; am 01.03.07 ist deine Frau leider wieder arbeitsuchend.
Ally
--- editiert vom Admin
So ganz verstehe ich das alles nicht.
Im Vertrag steht doch:
Dieser Vertrag wird vorläufig zur Probe für die Zeit vom 02.09.2006 bis 28.02.2007 abgeschlossen und endet durch Zeitablauf, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Damit ist er befristet und bedarf keiner Kündigung.
Der AG ist also im Recht.
quote:
Damit ist er befristet und bedarf keiner Kündigung.
Das gilt für den Ablauf (= Ende) des befristeten Vertrages. Aber während des befr. Vertrages hat sie trotzdem Kündigungsschutz. Und hier ging es darum, dass der AG sie jetzt kündigen will. Zum 28.02.07. braucht er sie nicht kündigen.
Ist es so klarer?
Nach § 1 Absatz 1
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss ein Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestehen, bis der gesetzliche Kündigungsschutz greift.
-----------------
"2fachMAMI, 35 J., 2 Kinder (8+10 J.)"
quote:<hr size=1 noshade>Nach § 1 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) muss ein Arbeitsverhältnis mindestens 6 Monate bestehen, bis der gesetzliche Kündigungsschutz greift. <hr size=1 noshade>
Das hat doch mit dem Kündigungsschutz für Schwangere überhaupt nichts zu tun!
Mich interessiert es wirklich wie jemand einem Ratsuchenden der eine richtige Antwort benötigt eine (so falsche) Auskunft wie "in der Probezeit kann man auch trotz Schwngerschaft kündigen" erteilen kann?
Weiß derjenige es nicht? Hat er geraten? Will er seine Meinung wie es sein sollte als juristischen Rat verkaufen?
Warum macht man das?
Eine Antwort von den Ratgebenden -um die ich ausdrücklich bitte- würde mir vielleicht die Beweggründe verständlicher machen, die ich so nicht nachvollziehen kann.
@Stefan 5
Das hier ist ein Laienforum. Niemand hier sollte den Anspruch für sich haben, dass seine Antworten immer korrekt sind und daher auch anderen zugestehen, dass schon einmal falsche Antworten passieren können.
Die anderen Teilnehmer sind dann dafür da, um so etwas wieder zu korrigieren.
Man kann beim Blick auf den § 1 KSchG
durchaus auf die Idee kommen, dass niemand bis zum 6. Beschäftigungsmonat einen Kündigungsschutz hat.
Ich gehe davon aus, dass 2fachMAMI einfach nicht gewusst hat, dass der Kündigungsschutz für Schwangere im MuSchG geregelt ist und somit überhaupt nichts mit dem KSchG zu tun hat.
Der Kündigungsschutz für Schwangere gilt bis auf die im MuSchG direkt genannten Ausnahmen für alle Schwangeren. Er gilt daher also auch in der Probezeit und auch in Kleinunternehmen mit weniger als 10 bzw. 5 Beschäftigten.
quote:
Eine Antwort von den Ratgebenden -um die ich ausdrücklich bitte- würde mir vielleicht die Beweggründe verständlicher machen, die ich so nicht nachvollziehen kann.
Der Hinweis über dem Forum
<font color=red>'Das 123recht.net Forum ist ein reines Laien-Forum und stellt keinerlei Rechtsberatung dar!'</font>
ist doch nun wirklich deutlich. Zu glauben, man bekäme hier 'für umme' Rechtsberatung vom Fachmann (Anwalt), ist naiv.
Warum wird diese Meinung aber als "so ist es" ins Forum gestellt.
"Natürlich darf man kündigen"
"eine Schwangerschft ändert daran nichts" etc."
Warum schreibt man nicht, wenn man es nicht positiv weiß "ich glaube, ich denke, ich gehe davon aus etc."
Aber nein, das Halbwissen bzw. die Meinung wird ohne jede Einschränkung als unumstößliche Wahrheit verkauft.
Besteht ein übergroßes Selbstvertrauen, dass man immer richtig liegt?
Auch wenn das ein Laienforum ist weiß doch jeder, dass juristischer Rat gesucht wird. Warum versucht man dann Hilfesuchende ins offene Messer laufen zu lassen.
In juristischen Dingen ist Schweigen besser als falscher (und für den der drauf vertraut eventuell teurer) Rat.
quote:
Warum versucht man dann Hilfesuchende ins offene Messer laufen zu lassen.
Das ist doch jetzt übertrieben. Hier hat bestimmt keiner vor andere ins offene Messer laufen zu lassen.
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