Hallo zusammen,
folgende Situation:
Ich habe zum 01.08.2018 die Firma gewechselt, mit dem Hinweis, dass ich derzeit nicht ganz gesund bin (Bandscheibe), ich habe mich durchgebissen, ohne Krank zu machen.
Am 14.09.2018 habe ich die Kündigung zum nächst möglichen Zeitpunkt innerhalb der Probezeit bekommen.
Original Text:
...hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis gem. Arbeitsvertrag vom xx.xx.xxxx während der Probezeit ordentlich fristgerecht zum nächstzulässigen Termin. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, berechnet ab dem Tag des Zugangs der Kündigung.
Wir stellen Sie mit sofortiger Wirkung unter Fortszahlung Ihrer Vergütung frei. Die Freistellung erfolgt unter Anrechnung von Urlaubsansprüchen und etwaigen Arbeitszeitguthaben.......
Jetzt zu meiner Frage:
Ich bin seit dem 17.09. bis Datum derzeit noch offen, krank geschrieben....
Was passiert mit den Urlaubstagen?
Theoretisch hätte ich noch Anspruch für einen vollen Monat an Urlaubstagen, bei 30 Tagen p.a. bedeutet das 2,5 Tage. Muss der AG mir diese Urlaubstage noch abgelten, da ich in der Freistellung krank geschrieben war.
Und wenn ja, auf welchen Gesetzestext oder Urteil kann ich mich berufen?
Danke schon mal für eure Antworten!
-- Editiert von mk2018 am 19.10.2018 15:12
Kündigung in der Probezeit - Resturlaub bei Krankheit in der Freistellung
19. Oktober 2018
Thema abonnieren
Frage vom 19. Oktober 2018 | 14:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit - Resturlaub bei Krankheit in der Freistellung
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#1
Antwort vom 20. Oktober 2018 | 14:35
Von
Status: Weiser (17443 Beiträge, 6490x hilfreich)
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