Kündigung in der Probezeit - Formal anfechtbar

2. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ratlos2015
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit - Formal anfechtbar

Hallo zusammen,

ich habe heute, 02.11.2015, eine Kündigung vor Ablauf meiner Probezeit erhalten. 17.11.2015 wäre der Ablauf gewesen und somit der 03.11.2015 der letzte Termin zum beiderseitigen kündigen.
Jetzt habe ich dazu eine Frage:
Mein Arbeitgeber hat formal die Kündigung nicht richtig ausgefüllt. Anstatt meiner Anschrift hat er die Firmenanschrift eingesetzt. Mein Vor- und Zuname ist korrekt. Er hat mir diese Kündigung auch persönlich übergeben. Kann man diese anfechten? Am 04.11.2015?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ich glaube nicht - ob er jetzt "im Hause" schreibt oder die Firmenanschrift nimmt, ist ja ein und dasselbe, zumal er Ihnen die Kündigung ja nicht an die Privatanschrift geschickt hat, sondern in den Firmenräumen übergeben hat.
somit der 03.11.2015 der letzte Termin zum beiderseitigen kündigen. Da befinden Sie sich im Irrtum - es kommt auf das Datum der Kündigung an, nicht auf den Ablauf der Kündigungsfrist. Er hätte Ihnen also auch am 16. kündigen können.

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#2
 Von 
Ratlos2015
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Information.
Aber muss man formal nicht die richtige Anschrift verwenden vom Arbeitnehmer?
Egal wie die Kündigung einem zugeht.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Aber muss man formal nicht die richtige Anschrift verwenden vom Arbeitnehmer? Nein.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Entscheidend ist a) der Wille zur Kündigung, b) dass auch tatsächlich du gemeint bist (und nicht Hans Dampf) und c) die zeitgerechte und wirksame Zustellung. Alle Punkte sind offenbar gegeben.
Ergänzung:
Sowie d) dass die Kündigung durch die zuständige Person ausgesprochen wurde (nicht der Pförtner, nicht die Sekretärin).

-- Editiert von blaubär+ am 02.11.2015 14:00

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#5
 Von 
Ratlos2015
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Information.

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