Hallo zusammen,
ich habe heute, 02.11.2015, eine Kündigung vor Ablauf meiner Probezeit erhalten. 17.11.2015 wäre der Ablauf gewesen und somit der 03.11.2015 der letzte Termin zum beiderseitigen kündigen.
Jetzt habe ich dazu eine Frage:
Mein Arbeitgeber hat formal die Kündigung nicht richtig ausgefüllt. Anstatt meiner Anschrift hat er die Firmenanschrift eingesetzt. Mein Vor- und Zuname ist korrekt. Er hat mir diese Kündigung auch persönlich übergeben. Kann man diese anfechten? Am 04.11.2015?
Kündigung in der Probezeit - Formal anfechtbar
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich glaube nicht - ob er jetzt "im Hause" schreibt oder die Firmenanschrift nimmt, ist ja ein und dasselbe, zumal er Ihnen die Kündigung ja nicht an die Privatanschrift geschickt hat, sondern in den Firmenräumen übergeben hat.
somit der 03.11.2015 der letzte Termin zum beiderseitigen kündigen. Da befinden Sie sich im Irrtum - es kommt auf das Datum der Kündigung an, nicht auf den Ablauf der Kündigungsfrist. Er hätte Ihnen also auch am 16. kündigen können.
Vielen Dank für die Information.
Aber muss man formal nicht die richtige Anschrift verwenden vom Arbeitnehmer?
Egal wie die Kündigung einem zugeht.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Aber muss man formal nicht die richtige Anschrift verwenden vom Arbeitnehmer? Nein.
Entscheidend ist a) der Wille zur Kündigung, b) dass auch tatsächlich du gemeint bist (und nicht Hans Dampf) und c) die zeitgerechte und wirksame Zustellung. Alle Punkte sind offenbar gegeben.
Ergänzung:
Sowie d) dass die Kündigung durch die zuständige Person ausgesprochen wurde (nicht der Pförtner, nicht die Sekretärin).
-- Editiert von blaubär+ am 02.11.2015 14:00
Vielen Dank für deine Information.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
7 Antworten
-
69 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
24 Antworten
-
19 Antworten