Guten Tag,
ich befinde mich derzeit noch in der Probezeit bis zum 31.10.2018. In der Probezeit habe ich laut Vertrag eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ich möchte zum 30.09.2018 kündigen. Nun zu meinen Fragen / Problemen:
1. Kann ich in der Kündigung schreiben, dass ich zum 30.09.2018 kündige und das Schreiben dennoch auf den zum Beispiel auf den 13.09.2018 datieren & an diesem Datum übergeben?
2. Besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber daraufhin die Kündigung zwar annimmt, allerdings zum 27.09.2018, da an diesem Datum die 14 Tage vorbei wären? Konkret geht es mir darum, dass ich ja nur bei einem vollen Monat den Urlaub für diesen Monat bekomme.
3. Falls der Arbeitgeber das Kündigungsdatum bei vorzeitiger Kenntnis vorverlegen kann: Wie lasse ich die Kündigung korrekt zugehen, da der 16.09.2018 ein Sonntag ist?
4. Allgemeine Frage zur Formulierung: Ist es in Ordnung, das "Du" zu verwenden, da diese Ansprache in der Firma üblich ist oder sollte die Kündigung trotzdem im formalen "Sie" erfolgen?
Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antworten. Ich hoffe, ich habe den Fall verständlich dargestellt.
Mit freundlichen Grüßen
arbeitnehmer8642
Kündigung in Probezeit zu bestimmtem Datum
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
1. Ja.
2. Nein.
3. Gegenstandslos.
4. Ich würde die Sie-Form nehmen.
Du kannst am 13. 09. oder 14. die Kündigung zum 30.09. übergeben. Damit wahrst du die Frist immer noch.
Deine Willenserklärung umdeuten kann der AG nicht, auch nicht den Termin vorverlegen. Denkbar wäre allenfalls eine Gegenkündigung. Der AG müsste allerdings enorm fix sein, um dir am selben Tag eine Gegenkündigung zum 27.09. auszusprechen. In einem Ein-Mann-Betrieb denkbar, bei einem größeren aber sicher nicht.
Ich rate auch zum 'Sie'.
-- Editiert von blaubär+ am 14.08.2018 15:26
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Vielen Dank für die beiden schnellen Antworten!
Ja, genau davor hab ich ein wenig Angst: eine schnelle Gegenkündigung. Ich würde an sich gerne direkt Anfang September alles klären, aber nach euren Antworten werde ich sicherheitshalber wohl doch bis Mitte September warten..
Sie-Form dachte ich mir bereits, kam nur nur etwas komisch vor, wenn wir uns sonst alle duzen ;-)
Vielen Dank nochmal für eure Rückmeldung!
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Dass mein Datum nicht umgedeutet werden kann, ist mir klar. Ich war eben nur am Überlegen, ob der Arbeitgeber dann ggf. 'gegenkündigt' bzw. ob er das darf. Dementsprechend werde ich dann wohl bis zum 13.09. warten mit der Kündigung. Hätte ihn einfach der Fairness halber gerne früher informiert, wenn ich das Anfang September schon sicher weiß. Aber ich gehe lieber auf Nummer sicher.
Vielen Dank nochmal!
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