Kündigung in Probezeit zu bestimmtem Datum

14. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
arbeitnehmer8642
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung in Probezeit zu bestimmtem Datum

Guten Tag,

ich befinde mich derzeit noch in der Probezeit bis zum 31.10.2018. In der Probezeit habe ich laut Vertrag eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Ich möchte zum 30.09.2018 kündigen. Nun zu meinen Fragen / Problemen:

1. Kann ich in der Kündigung schreiben, dass ich zum 30.09.2018 kündige und das Schreiben dennoch auf den zum Beispiel auf den 13.09.2018 datieren & an diesem Datum übergeben?
2. Besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber daraufhin die Kündigung zwar annimmt, allerdings zum 27.09.2018, da an diesem Datum die 14 Tage vorbei wären? Konkret geht es mir darum, dass ich ja nur bei einem vollen Monat den Urlaub für diesen Monat bekomme.
3. Falls der Arbeitgeber das Kündigungsdatum bei vorzeitiger Kenntnis vorverlegen kann: Wie lasse ich die Kündigung korrekt zugehen, da der 16.09.2018 ein Sonntag ist?
4. Allgemeine Frage zur Formulierung: Ist es in Ordnung, das "Du" zu verwenden, da diese Ansprache in der Firma üblich ist oder sollte die Kündigung trotzdem im formalen "Sie" erfolgen?

Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antworten. Ich hoffe, ich habe den Fall verständlich dargestellt.

Mit freundlichen Grüßen
arbeitnehmer8642

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

1. Ja.
2. Nein.
3. Gegenstandslos.
4. Ich würde die Sie-Form nehmen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17443 Beiträge, 6490x hilfreich)

Du kannst am 13. 09. oder 14. die Kündigung zum 30.09. übergeben. Damit wahrst du die Frist immer noch.
Deine Willenserklärung umdeuten kann der AG nicht, auch nicht den Termin vorverlegen. Denkbar wäre allenfalls eine Gegenkündigung. Der AG müsste allerdings enorm fix sein, um dir am selben Tag eine Gegenkündigung zum 27.09. auszusprechen. In einem Ein-Mann-Betrieb denkbar, bei einem größeren aber sicher nicht.
Ich rate auch zum 'Sie'.

-- Editiert von blaubär+ am 14.08.2018 15:26

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
arbeitnehmer8642
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die beiden schnellen Antworten!
Ja, genau davor hab ich ein wenig Angst: eine schnelle Gegenkündigung. Ich würde an sich gerne direkt Anfang September alles klären, aber nach euren Antworten werde ich sicherheitshalber wohl doch bis Mitte September warten..
Sie-Form dachte ich mir bereits, kam nur nur etwas komisch vor, wenn wir uns sonst alle duzen ;-)

Vielen Dank nochmal für eure Rückmeldung!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arbeitnehmer8642
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Dass mein Datum nicht umgedeutet werden kann, ist mir klar. Ich war eben nur am Überlegen, ob der Arbeitgeber dann ggf. 'gegenkündigt' bzw. ob er das darf. Dementsprechend werde ich dann wohl bis zum 13.09. warten mit der Kündigung. Hätte ihn einfach der Fairness halber gerne früher informiert, wenn ich das Anfang September schon sicher weiß. Aber ich gehe lieber auf Nummer sicher.

Vielen Dank nochmal!

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.978 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen