Kündigung in Probezeit - Anspruch

25. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
Alex12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in Probezeit - Anspruch

Nabend,

ich in meiner Ausbildung während der Probezeit gekündigt. Wie ich im Internet lesen konnte, habe ich ein Recht auf ein Arbeitszeugnis, auch trotz der nur ca. 3 Mobate beschäftigung, ist das richtig ?
Und, ich konnte ich konnte nur leicht herauslesen, dass man einen Anspruch auf die Uralaubstage hat, die bei mir 13 Tage anteilmässig betrugen.
Da bin ich mir aber nicht ganz sicher, ob man auch wirklich während einer Kündigung in der Probezeit einen anspruch auf geld wegen der nicht beanspruchten Urlaubstage gültend machen kann.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüssen,
Alex

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Und, ich konnte ich konnte nur leicht herauslesen, dass man einen Anspruch auf die Uralaubstage hat, die bei mir 13 Tage anteilmässig betrugen.


Das sind doch aber vermutlich die anteiligen Urlaubstage die dir bis Ende des Jahres zugestanden hätten? Wenn das so ist, müsstest du das dann schon anteilig umrechnen. Von wann (Anfangsdatum) bis wann (Enddatum) warst du genau dort?

Ja, Anspruch auf ein Zeugnis hast du auch.

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#2
 Von 
lemox
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 2x hilfreich)

würde mich aber auch interessieren.
ich war vom 20.7. bis 1.11. beschäftigt und dann kurz vor ende der probezeit gekündigt worden.
welchen anspruch habe ich?

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@lemox es ist besser, wenn du in 'deinem' thread weiter fragst -> http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=73236

... da kann man auch individuell auf deine Ansprüche eingehen. Sich in threads von anderen Leuten einzumischen ist ungefähr so als wenn zwei sich unterhalten und ein dritter platzt mit seiner Frage dazwischen.

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#4
 Von 
alex_muenchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hast Du immer, auch wenn Du nur ein paar Tage für ein Unternehmen gearbeitet hast. Allerdings wird der Sachverhalt, dass Du eben nur ein paar Tage für dieses Unternehmen gearbeitet hast und in der Probezeit wieder gekündigt wurdest, auf jeden Fall im Arbeitszeugnis stehen.

Zu der Sache mit dem Urlaub: Da würde ich mir mal nicht so sehr Gedanken darüber machen, ob Du noch Urlaubsanspruch hast oder nicht. Wahrscheinlich wurde auch für die Probezeit eine Kündigungsfrist vereinbart (meistens 2 Wochen). Wenn Du also sofort die Arbeit einstellen konntest, dann wird dein Resturlaub automatisch in die kommenden zwei Wochen gerechnet. Alle weiteren Tage, die Du dann frei hast, in denen bist Du dann von deinem Arbeitgeber frei gestellt.

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

quote:
Wenn Du also sofort die Arbeit einstellen konntest, dann wird dein Resturlaub automatisch in die kommenden zwei Wochen gerechnet.


Wem antwortest du hier? Azubis können ohne Einhaltung einer Frist in der Probezeit gekündigt werden, da ist nichts mehr mit 'Urlaub nehmen'. Auf Alex12 dürfte das also nicht zutreffen. Und lemox hat sich vermutlich krank gemeldet (siehe seinen anderen thread).

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Alex12
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

venotis: Ich habe am 1. August angefangen und bin gestern den 25.10. gekündigt wurden.

Allerdings steht auf der Kündigung, dass ich zum 8.11. gekündigt bin, mir aber mündlich gesagt wurde, dass ich nicht mehr kommen brauche und ab jetzt gekündigt bin.
Was hat das dann zu bedeuten, ist das vllt der anteilmässige Urlaub ? Werd ich wohl erst in den nächsten Tagen auf der Gehaltsabrechnung sehen, die bei meinen Unternehmen bisher nur zur Filiale geschickt wurde und wir sie in unseren Fächern abholen konnten. Ich hoffe, dass sie mir diese nun nach Hause schicken, was doch eigentlich der Fall sein muss, oder ?
Vielen Dank für eure Antworten
Gruss, Alex

-- Editiert von Alex12 am 26.10.2006 09:44:10

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