Kündigung im Krankheitsfall?

22. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Frank1987
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung im Krankheitsfall?

Guten Morgen allerseits,

was mir gerade einige schlaflose nächte Bereitet ist folgendes Thema:
Ich leider an Nierenversagen, aufgrund eines Geburtsfehlers, eine musste bereits vor einigen Jahren entfernt werden und der anderen wurde auch ein jähes Ende prognostiziert.
Bis vor kurzem war das alles ohne weitere Probleme oder Nachteile an mir "Vorbeigegangen", nun habe ich seit Mai letzten Jahres eine neue Arbeitsstelle (Gastronomie).
Meinem Zuständigen Abteilungsleiter, der mit mir auch das Bewerbungsgesräch geführt hat, habe ich den Stand der Dinge erklärt - noch vor der Vertragsunterzeichnung - und ihm den möglichen Verlauf geschildert.
Nun ging es doch rapiede bergab und ich befinde mich seit mitte Dezember (fast 9 Wochen nun) im Krankenstand.
Gestern kam eine Dame der Personalabteilung bei mir zuhause vorbei, übergab mir einen Aufhebungsvertrag, erklärte mir ausführlich welche Vorteile es doch für mich hat wenn ich diesen nun unterzeichne und fügte noch mit einem kurzen Nebensatz hinzu, dass mir andernfalls gekündigt wird.

Nun lautet meine Frage: wäre das denn möglich?!?

Vielen Dank schonmal für Eure Antwortem!

LG Frank

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5 Antworten
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#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wieviel AN arbeiten in dem Betrieb?

quote:
Gestern kam eine Dame der Personalabteilung bei mir zuhause vorbei, übergab mir einen Aufhebungsvertrag, erklärte mir ausführlich welche Vorteile es doch für mich hat wenn ich diesen nun unterzeichne


Und die Vorteile wären aus Sicht des AG? Bietet er eine Abfindung an?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
:blaubär:
Status:
Student
(2472 Beiträge, 1264x hilfreich)

So lange bist du nun doch noch nicht krank und so lange fällst du nicht, als dass eine Kündigung wegen Krankheit gleich infrage käme. Allerdings scheint es so,dass eine ungünstige Prognose zu erwarten ist. Gleichwohl sehe ich in einem Aufhebungsvertrag bis zum Erweis des Gegenteils keinerlei Vorteile für dich.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frank1987
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Wir sind ca. 50 angestellte es gibt noch ein Schwesterhaus mit etwa der selben Anzahl.
Eine Abfindung wird keine Angeboten, die "Vorteile" für mich wären, dass ich meine Gut- & Urlaubstage im kommenden Monat ausgezahlt bekommen würde, was mit Vertragsende ja so oder so ansteht, da ich lediglich einen Jahresvertrag habe.
Voraussichtlich wird sich frühestens Anfang 2015 etwas an der Lage ändern da der einzige Lichtblick ein Spenderorgan ist ...

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Zeitvertrag? Oder was?

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich gebe einmal zu bedenken, dass ein Arbeitgeber, der dich ohne weiteres kündigen kann sich nicht die Mühe machen müsste eine Aufhebungsvertrag anzubieten.
Die Gesundheitsprognose in deinem Fall ist allerdings kritisch. Ein Aufhebungsvertrag ohne ein Angebot (Abfindung) bringt dir allerdings nur Nachteile, die Agentur für Arbeit könnte dir bei Arbeitslosmeldung eine Sperre auferlegen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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