Kündigung im Krankheit

23. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
go495998-60
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung im Krankheit

Hallo hab da mal ne frage, habe die nach 7, 5 Monaten die Kündigung bekommen fristgerecht(ohne begründung) probe zeit 1,5 monate abgelaufen.. Jetzt habe ich die 3 wochen wieder spruch Zeit genutzt und selber Schriftlich Einspruch gelegt und zusätzlich gesagt das ich im besitz eines Behindertenausweis mit 50% bin. Das wusste mein Arbeitgeber nicht. Die frage ist hab ich da noch noch eine chance? Bin immer noch dauerhaft Krankgeschrieben lückenlos. Lg Pedro aus Köln.

-- Editiert von go495998-60 am 23.07.2018 11:02

-- Editiert von go495998-60 am 23.07.2018 11:02

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Einspruch oder Klage?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Sie haben gut daran getan, die Schwerbehinderung anzuzeigen. Damit ist die Kündigung unwirksam und der Arbeitgeber müsste jetzt zuerst die Zustimmung zur Kündigung vom Integrationsamt erlangen, um kündigen zu können. Ihnen steht der Sonderkündigungsschutz nach §§ 85 ff. SGB IX auch dann zu, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderteneigenschaft oder der Antragstellung keine Kenntnis gehabt hat.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-schwerbehinderter-menschen-und-nachtraegliche-geltendmachung-des-sonderkuendigungsschutzes_100139.html

Signatur:

"Valar Morghulis"

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